Versammlungsverbot der Bezirksregierung Lüneburg
in der
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vom 27.10.2001
| Allgemeinverfügung
über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts innerhalb eines
Korridors für den Castortransport Innerhalb des nachfolgend dargestellten
Transportkorridors wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt:I.Unangemeldete öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel
und Aufzüge
(sogenannte Spontanversammlungen) werden für den Zeitraum vom 03.11.2001, 00.00 Uhr, bis zum 20.11.2001, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt. II.Alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge werden für den Zeitraum vom 05.11.2001, 8.00 Uhr, bis zum 20.11.2001, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt. III.Die Verbote zu I und II treten spätestens außer Kraft, sobald der Castortransport vollständig in das umzäunte Gelände des Zwischenlagers eingefahren ist. Im übrigen wird die Ordnungsbehörde unverzüglich räumlich bestimmte Streckenabschnitte freigeben, wenn diese nicht mehr für den Transport benötigt werden. IV.Die Untersagungen beschränken sich auf folgende räumliche Bereiche: a) Die Eisenbahnstrecke Lüneburg - Dannenberg einschließlich eines Bereiches von 50 m beiderseits aller Gleisanlagen im Stadtgebiet von Lüneburg, die drei von der Dahlenburger und Bleckeder Landstraße abzweigenden Zufahrten zum Bahnhof, einschließlich des Platzes zwischen Ost- und Westbahnhof ( Bahnhofstraße), einschließlich des Bahnhofsbereiches; 50 m beiderseits der Bahnstrecke von Lüneburg nach Dannenberg einschließlich aller höhengleichen Bahnübergänge und der gesamten Brückenbauwerke der Strecke sowie einer im Anhang näher bezeichneten Fläche mit einem Radius von ca. 500 m um den Zaun derVerladestation Dannenberg.b) Die Transportstrecke Dannenberg - Gusborn - Gorleben, einschließlich eines Bereiches 50 m beiderseits der Transportstrecke, einschließlich 500 m im Radius um den Eingang des Zwischenlagers.
Die sofortige Vollziehung der Ziffern I und II dieser Verfügung wird angeordnet. VI.Diese Verfügung gilt ab dem der öffentlichen Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Begründung: 1. Voraussetzungen für die Beschränkung des Versammlungsrechts Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund internationaler Verträge völkerrechtlich verpflichtet, atomaren Abfall, der in der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague aufbereitet worden ist, wieder in das Bundesgebiet zurückzunehmen. Der Bundesumweltminister hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz das Zwischenlager Gorleben als Transportziel festgelegt. Das Transportbehälterlager Gorleben ist das einzige in Deutschland zugelassene Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung. Die Deutsche Bahn Nuclear Cargo + Service GmbH Hanau ist aufgrund einer vollziehbaren Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz in Salzgitter vom 27.09.2001 gem. § 4 des Atomgesetzes berechtigt, bis einschließlich 31.12.2001 radioaktive Abfälle nach Gorleben zu transportieren. Jede nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erteilte Genehmigung ist verfassungsrechtlich aus den Art. 19, 20 des Grundgesetzes geschützt. Das Land Niedersachsen ist aufgrund des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durch die zuständigen Behörden zu ergreifen, damit es nicht zu unrechtmäßigen Eingriffen in bestehende Rechtspositionen kommt. Die Verfügung beruht auf § 15 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (VersG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.11.1978 (BGBl. I S. 1790), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.08.1999 (BGBl. I S. 1818), i. V. m. den §§ 35 und 41 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes i. d. F. der Bekanntmachung vom 21.09.1998 (BGBl. I S. 3050) und § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Niedersachsen (NVwVfG) vom 03.12.1976 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.1997 (Nds. GVBl. S. 489). Gemäß § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes kann die zuständige Behörde die Versammlung untersagen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Die Vorschrift umfasst auch die Möglichkeit, Demonstrationen innerhalb räumlich beschränkter Bereiche zu untersagen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1985; BVerfGE 69, S. 315 ff, S. 362 - "Brokdorf"). § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes ist eine gesetzlich vorgesehene Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 Abs. 2 des Grundgesetzes. Bei Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die grundlegende Bedeutung der Grundrechte im demokratischen Gemeinwesen zu beachten. Dabei hat die Versammlungsfreiheit nur dann und ausnahmsweise zurückzutreten, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass dies zum Schutze gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (BVerfGE 69, S. 315 ff, 349 f). Das Bundesverfassungsgericht hat die Einschränkung bzw. Auflösung ganzer Versammlungen unter zwei Voraussetzungen zugelassen a) zum Schutz anderer mit dem Versammlungsrecht gleichwertiger Rechtsgüter bei einer unmittelbar aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter oder b) wenn zu befürchten steht, dass die Versammlung oder der Aufzug im Ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder dass der Veranstalter oder sein Anhang einen solchen Verlauf anstrebt oder zumindest billigt (kollektive Unfriedlichkeit der gesamten Versammlung). Auch wenn eine oder beide Voraussetzungen erfüllt sind, darf das Versammlungsrecht nur unter strikter Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden. Die Behörden haben grundsätzlich die Pflicht, Versammlungen zu schützen. Nur in nicht auflösbaren Konfliktfällen und bei polizeilichen Notstandssituationen ist die Behörde rechtlich gehalten, die Versammlung zu untersagen, um Schaden von gleichwertigen Rechtsgütern abzuwenden. Zum Schutz von Rechtsgütern, die dem Demonstrationsrecht gleichwertig sind, ist es hier erforderlich, Versammlungen innerhalb des oben beschriebenen Transportkorridors für einen begrenzten Zeitraum zu untersagen. Es besteht gegenwärtig eine auf Tatsachen und Erkenntnisse gestützte Gefahrenprognose, dass hochwertige Rechtsgüter sowohl Dritter als auch der Allgemeinheit bei, während und im Umfeld der beabsichtigen Demonstrationen gefährdet werden. Dem Genehmigungsinhaber soll die Ausübung seines Transportrechtes vereitelt werden, wobei mindestens Sachschäden einkalkuliert werden. Außerdem soll in den Bahn- und Straßenverkehr eingegriffen werden. Der Verlauf der von den drei Bürgerinitiativen "Bäuerliche Notgemeinschaft", "x1000mal quer", und "Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg" (BI) organisierten oder unterstützten Demonstrationen war bisher von Rechtsverletzungen und Gewalttätigkeiten geprägt, so dass eine kollektive Unfriedlichkeit auch bei diesem Transport mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
2. Gefahrenprognose Bisherige Erfahrungen Die Gefahrenprognose stützt sich zunächst auf die Erfahrungen der letzten vier Castor-Transporte. Während der Transporte der Jahre 1995,1996 und 1997 kam es zu etlichen Blockadeaktionen jeweils von mehreren 100 Personen, innerhalb derer Straftaten erheblichen Ausmaßes begangen wurden. Die Straftaten wurden mindestens gelegentlich, z.T. auch direkt aus dem Schutz der Demonstrationen heraus begangen. Auch während des Castortransportes im März 2001 kam es unmittelbar aus Demonstrationen heraus und gelegentlich verschiedener Demonstrationen zu Rechtsverletzungen und Straftaten von erheblicher Schwere, insbesondere gemäß §§ 240, 223, 224, 315, 315 b StGB. 1. Vom 24. bis 27.3.01 fand bei Nahrendorf in ca. 650 m Entfernung zum Bahnübergang Eichdorf ein Castor-Camp statt, von dem aus die Teilnehmer strategisch die Beschädigung der Gleise durchführten. Immer wieder gingen die Campteilnehmer in Gruppen die Schienen an. Auch wurden in den angrenzenden Wäldern die Wege durch Baumstämme blockiert, um der Polizei das Nachrücken von Kräften unmöglich zu machen. Für den 26.3.01 war geplant, dass eine Gruppe von Versammlungsteilnehmern aus dem Camp Polizeikräfte binden, während andere die Gleise beschädigen sollten. Gegen 11.20 Uhr bewegte sich eine Gruppe von ca. 200 Demonstranten aus dem Camp in Richtung der Gleise bei Eichdorf. In diesem Aufzug befanden sich zahlreiche vermummte Personen. Im Verlaufe der Veranstaltung stiegen die Demonstranten auf die Gleise und errichteten dort Barrikaden. Etwa zur gleichen Zeit kam es im Bereich Pommoissel in der Nähe von Nahrendorf zu einer Beschädigung der Gleise durch 50 bis 60 Personen, die den Schienenuntergrund abtrugen und Schweißarbeiten durchführten. Die Polizei schätzte die Gruppe als extrem gewalttätig ein. Aus ihr heraus wurde ein Aufklärungshubschrauber mit Signalmunition beschossen und ein Polizeifahrzeug beschädigt. Um 19.38 desselben Tages konnte man im Internet bei "Indymedia-Unabhängiges Medienzentrum" einen Fotobericht der Demontageaktionen finden. Die Demonstranten, die zuvor an der Beschädigung der Gleise in der Nähe des Camps Nahrendorf beteiligt waren, zogen später durch den Wald Richtung Leitstade, wo es erneut zu einer Unterhöhlung der Gleise kam. Die Bereitschaft von Versammlungsteilnehmern zu vergleichbaren Aktionen ergibt sich auch aus dem Aufruf eines Teilnehmers des zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelösten Camps Govelin : Dieser rief am 26.03.01 um 09.51 Uhr im Internet auf der Seite von Indymedia dazu auf, zu den Bahnübergängen Leitstade und Grünhagen zu kommen, dort die "Schienen zu begutachten" und "aktiv" zu werden. 2.Nachdem die Bezirksregierung eine Versammlung der BI Lüchow-Dannenberg mit dem Motto "Sandsäcke gegen Castor" in Dannenberg im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Lüneburg vom 10.03.2001 für unzulässig erklärt hatte, kam es am 26.03.01 gegen 16.30 Uhr zwischen Dannenberg und Splietau zu einer Blockade der Südtrasse des Straßentransportes. Ca. 500 Demonstranten besetzten am späten Nachmittag die Ortsausfahrt Splietau Richtung Gusborn und bauten eine Blockade mit Hilfe von Sandsäcken, Treckern und Strohrundballen, die zu einem Schutzwall aufgestapelt wurden. Die Blockade wurde durch eine gleichartige Aktion am anderen Ende des Ortes unterstützt. Gegen 19.00 Uhr war die Straße immer noch blockiert. Im Internet wurde die Wahl dieses Ortes für die Sandsackaktion mit seiner Symbolträchtigkeit begründet : Beim letzten Transport habe sich hier die Treckerblockade zentriert, während unweit die Straße unterhöhlt worden sei. 3.Vom 24.03. bis 30.03.2001 fand in Wendisch Evern eine von der Gruppe "x1000malquer" organisierte Mahnwache statt. Aus der Mahnwache heraus begaben sich am 26.03.2001 gegen 14.30 Uhr 400-500 Personen zu einer etwa 200 m langen Sitzblockade auf die Gleise bei Wendisch Evern. Der angegangene Ort wurde ausgesucht, weil die Gleise dort unterhalb einer ca. 10 m hohen und sehr steilen Böschung liegen und die Polizei die Strecke deswegen schlecht räumen konnte. Auch am 27.3.2001 kam es nachmittags, nach der Durchbrechung einer Polizeikette durch etwa tausend Personen, wieder zu einer Sitzblockade großen Ausmaßes. 4.In dem Camp Schmessau wurde gezielt die Beschädigung von Gleisen und Straßen im Transportgebiet geplant und in der Folge auch ausgeführt, soweit dies an den Streckenkontrollen durch die Polizei vorbei möglich war. So fand dort am 27.03.2001 gegen 16.15 Uhr ein sog. "Plenum" statt, bei dem die Beschädigung der Gleise mit den Campteilnehmern besprochen wurde. Es wurden Karten verteilt, auf denen ein bestimmter Schienenabschnitt bei Harlingen gekennzeichnet war. Die Anfahrtwege zu diesem Ort wurden beschrieben. Die Aufklärung der Campteilnehmer mittels Motorradfahrten durch das Gebiet hatte ergeben, dass sich an diesem Ort zu dem Zeitpunkt keine Polizeibeamten aufhielten. Daraufhin begaben sich etwa 50 Personen aus dem Camp in Richtung Harlingen, wo sie die Gleise betraten und sofort begannen, diese zu unterhöhlen. 5.Am 27.03.2001 wurde zunächst morgens die B 216 von Lüneburg nach Dannenberg durch Mitglieder der Bäuerlichen Notgemeinschaft blockiert. Gegen Mittag kam es gleichzeitig zu vier Blockaden wichtiger Zufahrtstraßen nach Dannenberg, die augenscheinlich den Nachzug von Polizeikräften zum Brennpunkt Dannenberg erschweren sollten : In Jameln blockierten um 12.28 Uhr ca. 50 Demonstranten eine Kreuzung an der B 248 zwischen Dannenberg und Lüchow. Die Straße wurde außerdem durch 15 herangefahrene Traktoren und durch Sandsäcke versperrt. Erst um 18.57 Uhr war die Kreuzung wieder befahrbar. Zur gleichen Zeit kam es an der B 191 zwischen Dannenberg und Uelzen an der Kreuzung auf der Höhe des Bahnhofs Pudripp/Ortschaft Bellahn zu einer Blockade durch 25 Trecker und 150 Demonstranten, die auch Baumstämme und Sandsäcke zur Blockade heranschleppten. Erst gegen 18.00 Uhr konnte die Blockade aufgelöst werden. Die die Straße benutzenden PKW und LKW wurden durch die Demonstrationen massiv behindert. Ebenfalls gegen Mittag wurde in Lüchow der Kreisel B 248/B493 und damit die B 248 als eine der Hauptzufahrtstrecken nach Dannenberg durch 20 PKW, 20 Trecker und 60 Demonstranten besetzt. An dem Kreisel befand sich auch eine der Polizeiunterkünfte. Auch in Dannenberg selbst kam es zur gleichen Zeit zu einer Blockade des Bereichs der B191/L256 durch 15 Treckergespanne und ca. 100 Personen. 6.Im Anschluß an eine bestätigte Versammlung der BI Lüchow-Dannenberg auf dem Marktplatz in Dannenberg mit anschließendem Aufzug von der Marschtorstraße zur Esso-Wiese am 27.03.2001 von 18.30 bis 20.00 Uhr blieb ein Teil der Versammlungsteilnehmer vor Ort. Die anderen Teilnehmer verstreuten sich, und es kam zu zahlreichen unangemeldeten Versammlungen auf den Straßen in geringer Entfernung zu den Bahngleisen und der Umladestation. Gegen 19.10 Uhr kam es in Dannenberg Am Besenberg unweit der Esso-Wiese zu einer spontanen Versammlung von ca. 100 Personen, die sich schnell ausweitete. Wenig später wurden die Polizeieinheiten vor Ort durch den "schwarzen Block" angegriffen, massiv mit Steinen und Molotow-Cocktails beworfen und mit Signalmunition beschossen. Gegen 19.40 Uhr griff eine Gruppe von ca. 300 Demonstranten zwei Einsatzfahrzeuge der Polizei an, die in Dannenberg Am Besenberg eingesetzt waren. Dabei warfen die Täter Gullydeckel, Flaschen und Steine auf die Einsatzfahrzeuge, schlugen mit Brechstangen und Grenzpfosten auf sie ein und feuerten mit Signalmunition in den Innenraum eines der Fahrzeuge. Dem sich in dem einen Fahrzeug befindenden Beamten gelang es erst durch das Ziehen seiner Dienstwaffe, die Angreifer abzuhalten. Das Einsatzfahrzeug wurde stark beschädigt. Aus der Menge der Demonstranten wurde zum gleichen Zeitpunkt auch wiederholt mit Signalmunition auf einen Polizeihubschrauber geschossen, der über dem Ort kreiste. 7.Am Abend des 27.03.2001 ab 21 Uhr kam es anläßlich einer unangemeldeten Versammlung von mehreren tausend Personen im Ortsteil Dannenberg/Nebenstedt im Bereich des Autohofes und in dem angrenzenden Neubaugebiet zu Ausschreitungen. Im Verlauf der Versammlung bewarf ein Teil der Demonstranten die anwesenden Polizeibeamten mit Glasflaschen, Steinen und brennenden Gegenständen, wie z.B. einem Holzpfahl. Ein Demonstrant sprang mit vollem Gewicht auf das Bein eines am Boden liegenden Beamten, so dass der Beamte einen komplizierten Knochenbruch erlitt. Die Gewalttäter zogen sich nach den Taten wieder in den Schutz der Menge der anderen Demonstranten zurück, die sich für sie öffnete. Polizeibeamte, die einen flüchtenden Täter in die Menge hinein verfolgten, wurden von anderen Demonstranten aggressiv angegangen. 8.Am 28.03.01 kam es morgens gegen 10 Uhr in Dannenberg auf der Esso-Wiese zu einem unangemeldeten Aufzug von ca. 500 Personen, der Richtung Am Besenberg/Gleisdreieck zog. Dort wurden brennende Barrikaden auf den Schienen errichtet und Polizeibeamte angegangen : Aus einer Menge von ca. 150 Demonstranten lösten sich plötzlich 50 bis 80 Personen und stürmten auf eine kleine Gruppe von Polizeibeamten zu. Sie bewarfen die Beamten mit Steinen und Flaschen und schlugen mit herausgerissenen Straßenschildern und Stöcken auf sie ein. Als sich die schwer bedrängten Beamten zurückzogen, wurde ein Beamter von einem Kollegen überrollt, der wegen des Angriffs gezwungen war, sich mit seinem Wagen im Rückwärtsgang in Sicherheit zu bringen. In der Marschtorstraße in der Nähe der Esso-Wiese rissen ca. 20 Demonstranten den Bauzaun einer in dieser Straße ansässigen Firma ein und errichteten damit eine Barrikade auf der Fahrbahn. Aufklärungskräfte wurden mit Steinen beworfen. 9.Auch am Abend des 28.03.2001 ab 19 Uhr kam es wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen von Demonstranten in Dannenberg Am Besenberg und in der Jeetzelallee, sowie gegen 19.30 Uhr im Bereich Esso-Wiese/Bahnhofstraße. An den beiden nahe beieinanderliegenden Orten wurden Polizeibeamte von aggressiven Versammlungsteilnehmern mit herausgerissenen Pflastersteinen und Signalmunition beschossen. Am Besenberg wurden Barrikaden aus Bauzäunen, Pflastersteinen, Holzlatten und ausgehobenen Straßenschildern errichtet. 10.Aus einem Pastorenbericht geht hervor, dass es anläßlich einer zunächst friedlichen Versammlung mehrerer tausend Menschen in Dannenberg auf dem Lärmschutzwall/Autohof am Nachmittag des 28.3.01 gegen Abend im Schutze der einbrechenden Dunkelheit zu Gewalttätigkeiten aus der Versammlung heraus kam : Ca. 30 bis 50 Demonstranten warfen aus dem Schutz der Menge Flaschen, Knallkörper und Leuchtgeschosse auf die zum Schutze der Versammlung eingesetzten Polizeibeamten. Weiterhin fiel dem Berichterstatter auf, dass in der Stadt Dannenberg vermummte Jugendliche umherstreiften, die ihm "paramilitärisch" ausgebildet schienen und sich im Schutze von Hecken und Hauseingängen, gegenseitig absichernd fortbewegten.
Derzeitige Indizien Auch bei dem bevorstehenden Transport ist mit erheblichen Störungen zu rechnen. Wieder ist zu erwarten, dass die Proteste und Aktionen in ihrer auch Gewalt bejahenden Form nicht nur von einer kleinen Gruppe getragen werden. Die Enttäuschung der Bevölkerung über die Tatsache, dass der Wechsel der Bundesregierung und die damit verbundene Neuorientierung der Atompolitik nicht zu einer Veränderung der Lage im Bereich der Frage der Zwischenlagerung in Gorleben oder eines schnellen Atomausstiegs geführt hat, hält unvermindert an. Der Protest gegen den Transport formiert sich aus der Region mit dem Slogan "Konsens ist Nonsens". Die Atomkonsensvereinbarung der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen vom 24.06.00 wird nicht als wirklicher Ausstieg aus der Atomenergie und ohne messbaren Gewinn für die Region gewertet. Jeder Castor-Behälter, der in das Transportbehälterlager Gorleben befördert werden soll, wird ungeachtet des Moratoriums für das Erkundungsbergwerk Gorleben - als Manifestierung eines Endlagerstandortes angesehen. Zur Zeit ist noch nicht klar abzusehen, wie viele Menschen sich an den Protesten gegen den erwarteten Castor-Transport in das Zwischenlager Gorleben beteiligen werden. Besonders im Bereich Lüchow-Dannenberg ist man aber bemüht, das Klima des Protestes aufrecht zu erhalten, indem man in der regionalen Zeitung regelmäßig Hinweise auf Veranstaltungen zum Thema "Protest gegen Atommülltransporte" gibt. Die großen Protestbewegungen, wie zum Beispiel die BI Lüchow-Dannenberg, haben bei Herannahen des neuen Transport-Termins ihre Bemühungen verstärkt, Demonstranten zu mobilisieren. So hat die BI in Flugblättern bundesweit andere Aktionsgruppen zur Bildung von Bündnissen für gemeinsame Großveranstaltungen angeregt, um noch mehr Menschen zu mobilisieren. Unabhängig davon, wie viele Menschen an den Demonstrationen teilnehmen werden, ist als sicher anzunehmen, dass die stattfindenden friedlichen Versammlungen gewaltbereite Personen aufnehmen. Auch ist zu erwarten, dass friedliche Versammlungen zum Anlass genommen werden, spontane Versammlungen mit gewalttätigem Verlauf abzuhalten. Die gewaltbereite autonome Szene äußerte in der Zeitschrift "Interim" nach dem vergangenen Castor-Transport, dass die Anti-Castor-Bewegung zur Zeit die einzige größere Mobilisierung sei, bei der man militant oder gewaltfrei etwas bewirken könne. Die sich hier bietenden Chancen sollten nicht vertan werden. Die Bürgerinitiativen haben in den vergangenen Jahrzehnten immer dann erheblichen Zulauf verzeichnen können, wenn konkrete Großereignisse anstanden. Nach den Rückmeldungen, die die BI Lüchow-Dannenberg erhält, wird die Masse der Menschen erst wieder mit dem Gorleben-Transport aktiv. Die Mobilisierung erfolgt aus der Enttäuschung und dem Zorn eines großen Teils der Bevölkerung des Landkreises Lüchow-Dannenberg darüber, dass der Ausstieg aus der Kernenergie weder die erwarteten kurzfristigen Erfolge zeigt, noch für die Region mittelfristig eine Entlastung bringt. Sie sieht sich als Opfer des ausgehandelten Atomkonsenses. Neuen Zündstoff bringt das in der Entstehung begriffene neue Atomgesetz : Wurde vor dem letzten Castor-Transport noch kritisiert, dass der Ausstieg noch nicht schriftlich fixiert sei, so lehnen die Bürgerinitiativen das Gesetz jetzt ab, da es für sie kein Atomausstiegsgesetz sei. Sie sind der Ansicht, dass die Interessen der Atomkraftgegner in dem neuen Gesetz übergangen wurden. In einem Interview der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 14.07.2001 sagte der Sprecher der BI Lüchow-Dannenberg, dass in der Frage des Atomausstiegs das letzte Wort noch nicht gesprochen sei, denn der außerparlamentarische Protest werde unvermindert weitergehen. Über diese Beweggründe hinaus werden eventuelle personelle Engpässe der Polizei aufgrund der derzeitigen Sicherheitslage als Anreiz für die Mobilisierung vieler Castor-Gegner gesehen. Die im Verhältnis zu Gorleben-Transporten geringen Teilnehmerzahlen bei Aktionen anlässlich der zahlreichen Castor-Transporte aus den Atomkraftwerken in die Wiederaufarbeitungsanlagen während der vergangenen Monate sind kein Indiz für eine geringere Beteiligung an den Protesten anlässlich des erwarteten Castor-Transportes. Im Gegenteil : Während die Castor-Transporte zur Wiederaufarbeitung früher von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet erfolgen konnten, mussten sich die beteiligten Polizeien in diesem Jahr auf Protest- und Blockadeaktionen einstellen, die umfangreiche Polizeieinsätze mit mehreren tausend Einsatzkräften erforderlich machten. Die meisten Demonstranten warten jedoch den symbolträchtigen Transport in das Zwischenlager Gorleben ab, der schon allein aufgrund des Protestes im Wendland größer und umfangreicher organisiert ist. In der halbjährigen Pause zwischen den Transporten wurden zahlreiche Anlässe gegeben, sich auf den kommenden Transport einzustimmen, wie z.B. zwei Vorbereitungscamps oder ein Castor-Lauf vom Verladekran in Dannenberg bis zum Zwischenlager Gorleben, zu dem 500 Teilnehmer mobilisiert werden konnten. Für Demonstrationen in unmittelbarer zeitlicher Nähe des Castor-Transportes rechnet das "Aktionsbündnis Castor" (ABC) mit der Teilnahme von etwa 10.000 Personen. Die BI Lüchow-Dannenberg vermutet aufgrund zahlreicher bei ihr eingegangener Anfragen wieder eine umfangreiche Teilnahme an den Demonstrationen gegen den kommenden Castor-Transport. Für den Castor-Transport im Herbst 2001 gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass Rechtsverletzungen und Straftaten erheblichen Umfanges bereits im Vorfeld, verstärkt jedoch während des kommenden Transportes, im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit und organisatorisch angelehnt an Versammlungen und Aufzügen zu erwarten sind. Dies sind neben Sachbeschädigung und Nötigung insbesondere Eingriffe in den Straßen- und Schienenverkehr, Handlungen also, die wegen der Gefährdung der Allgemeinheit strafbar sind. 1.Am Morgen des 15.05.2001 blockierten Castor-Gegner sowohl die Gleise am Bahnhof Lüneburg als auch die ICE-Schnellstrecke bei Suderburg. Auch am 01.08.2001 blockierten u.a. Vorstandsmitglieder der BI Lüchow-Dannenberg die ICE-Schnellstrecke Hannover-Hamburg für etwa eine Stunde und gefährdeten damit die Versammlungsteilnehmer sowie die Zuginsassen in erhebliche Maße. Besonders schwerwiegend ist, dass am 01.08.2001 sogar die sonst üblichen Ankündigungen bei der Deutschen Bahn AG entfielen. 2.Am 23.07.2001 erschien im "Weserkurier" ein Artikel mit der Überschrift "Der Castor- Transport hat schon begonnen", in dem die Organisation "Bäuerliche Notgemeinschaft" ankündigte, dass am Tag X, wenn der Castor rollt, aus "Dorffesten" schon mal so etwas wie "Landmaschinenschauen" werden könnten. Das Wort "Landmaschinenschauen" wurde hier als Synonym für "Treckerblockaden" benutzt. Zu erwarten sind, wie auch beim letzten Transport, strategisch koordinierte Blockaden. Anfang September wurde im Rahmen eines Straßentheaters in Langendorf eine Szene gezeigt, in der der Castor-Straßentransport zwischen der Verladestation Dannenberg und dem Zwischenlager Gorleben durch Fahrzeuge (in der Szene Kindertrecker und Rasenmäher) blockiert wird und umkehren muß. 3.Für die Nacht vom 3. auf den 4. August war von der Initiative "x1000malquer" eine "Nacht im Gleisbett" geplant, mit der man sich auf den nächsten Castor-Transport vorbereiten und sich "mit der Schiene bekanntmachen wollte". Diese Aktion wurde kurz vorher abgesagt, weil am 01.08.2001 gegen einen kurzfristig angesagten Transport von 12 Castor-Behältern in die Wiederaufarbeitungsanlagen nach La Hague bzw. Sellafield demonstriert werden sollte. 4.Um den bundesweiten Austausch zwischen den Castor-Gegnern zu fördern, werden regelmäßig sogenannte Delegiertentreffen veranstaltet, an deren Organisation die BI Lüchow-Dannenberg maßgeblich beteiligt ist. In einem Flugblatt, das zum Delegiertentreffen "Gorleben-Castor" am 18.08.01 in der Kulturscheune in Göhrde einlud, wurden neben Planungen der BI Lüchow-Dannenberg und "x1000malquer" auch die Vorhaben der Gruppe "Die wilde 13 Freundschaftskreis Wendlandbahn" vorgestellt. Nach einer Auftaktmanifestation am Samstag vor dem Castor-Transport in Lüneburg sollen in den Folgetagen Schienenaktionen unter dem Motto "Du musst Dich auch mal lösen können" und "Mutterntag" sowie Straßenaktionen unter dem Motto "Wir nehmen den Atomstaat auf die Schippe" durchgeführt werden. 5.Die "Lüneburger Initiative gegen Atomanlagen" veröffentlichte am 23.09.2001 ein Plakat und einen Handzettel zum Herunterladen aus dem Internet und Verteilen an jedermann. Auf dem Plakat wird die Auftakt-Demonstration am Samstag vor dem Castor-Transport angekündigt. Der Inhalt zeigt, dass die Versammlungsleiter bzw. die Personen, die zur Teilnahme an der Demonstration aufrufen, die vorsätzliche Beschädigung der Gleisanlagen und den Eingriff in den Schienenverkehr forcieren. Unter der Überschrift "Castor stoppen" ist ein Foto von einer Straftat Unbekannter im Vorlauf des letzten Castor-Transportes zu sehen, bei der Gleise aus dem Gleisbett herausgetrennt und zu einem X hingelegt wurden. Weiterhin sieht man eine Abbildung einer großen Menge von demonstrierenden Castor-Gegnern. Darunter steht die Bemerkung "...davor ist Platz für Viele(s)". 6.Bürgerinitiativen und Anti-Castor-Gruppierungen planen für die Zeit während des Transportes die sog. "Aktion Schneckenplage", mit deren Hilfe während des Transportes der Nachzug von Polizeibeamten zum Schutze der Strecke verhindert oder erschwert werden soll. So ist die Rede davon, durch permanentes Gehen über einen Zebrastreifen oder das ständige Fahren um einen Verkehrskreisel, Strecken zu blockieren. Bürger sollen kollektiv im Schneckentempo fahren, um den Polizeieinsatz zu behindern. Auch sollen Auto oder LKW Ladung verlieren oder Möbelstücke auf der Straße "vergessen" werden, um auf diese Weise Hindernisse zu bereiten. 7.Für den kommenden Castor-Transport planen Castor-Gruppen und Einzelpersonen aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die BI und "x1000malquer" gemeinsam eine große, nicht nur symbolische Straßensitzblockade unter dem Motto "WiderSetzen", für die zur Zeit eine intensive Mobilisierungskampagne läuft. Die Veranstalter wollen auf diese Weise eine möglichst große Straßenblockade zustande kommen lassen, um den Transport über die Straße mindestens zeitlich erheblich zu verzögern. Die Blockadeaktion soll bereits am Sonntag vor dem Transport beginnen und bis zum Transport andauern. Damit erreicht sie ein zeitliches Ausmaß, das über die Qualität nur symbolischer Blockaden weit hinaus geht. Weiterhin sind Aktionen auf der Bahnstrecke geplant. 8.In der Nacht zum 15.10.2001 errichteten Gegner des Castor-Transportes nach Gorleben an insgesamt sieben Orten auf Straßen in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Uelzen Blockaden aus gefällten Baumstämmen, mit Benzin gefüllten, brennenden Autoreifen und brennenden Strohballen. In einem Bekennerbrief wurde die Aktion damit begründet, dass man den Landkreis gegen die Polizeipräsenz während der Transportphase verbarrikadieren wolle. Angesichts der Blockaden von Demonstranten, die strategisch zeitgleich auch schon während des letzten Transportes stattgefunden haben, um die Bewegung von Polizeieinheiten zu behindern, ist für den kommenden Transport mit einer Zunahme derartiger Aktionen zu rechnen.
Gewaltbereitschaft Die Gewaltbereitschaft und Aggressivität bei Demonstrationen nahm in der Vergangenheit trotz teils geringerer Teilnehmerzahlen nicht ab. Gewaltbereite Störer fühlen sich nach wie vor vom Spektrum der Aktivitäten angesprochen. Auffällig ist, dass die Gewalttäter sich stärker bewaffnen und vermehrt zu Schusswaffen mit Signalmunition greifen, um die Polizeikräfte zu attackieren. Der Brandanschlag auf eine Eisenbahnbrücke an der Gleisstrecke des Castor-Transportes am 23.10.2001, bei dem die Brücke stark beschädigt wurde, belegt die hohe Gewaltbereitschaft einiger Castor-Gegner. Die Teilnahme solcher Personen an den Demonstrationen während des Transportes nach Gorleben ist zu erwarten und lässt befürchten, dass es auch bei diesem Transport wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen wird, die von den Veranstaltern nicht beherrschbar sind. Da die Castor-Transporte trotz der Anstrengungen der Anti-Castor-Organisationen fortgeführt werden, beginnt man selbst in den sogenannten "gewaltfreien" Organisationen über schärfere Maßnahmen nachzudenken. 1.So wird im Rundbrief von "x1000malquer" vom August 2001 festgestellt : " Es braucht also eine neue Form des Widerstandes, damit er nicht zur politisch aushaltbaren Folklore wird, sondern den Druck verstärkt. (...) Theoretisch denkbar wäre eine Radikalisierung der Aktionsformen, möglich wäre eine größere Bereitschaft, sich an Festschließaktionen zu beteiligen, um den Transport materiell aufzuhalten, (...). 2.Auf der Mailing-Liste von "x1000malquer" im Internet schlug ein Absender vor, man könne bei künftigen Aktionen eine Eisenkralle an den Gleisen befestigen, die nur unter großem Aufwand beseitigt werden könne und die die geplanten Blockadeaktionen unterstützen könne. Ein anderer Diskussionsteilnehmer gab Tipps, wie man Festkettaktionen mittels Rohren noch effektiver machen könne. 3.Die zunehmende Nähe der Veranstalter von Versammlungen zur gewaltbereiten autonomen Szene wird durch ein im August 2001 abgehaltenes Anti-AKW-Camp dokumentiert, das auf dem Grundstück einer Anti-Castor-Aktivistin in Tollendorf veranstaltet wurde. Die Organisatoren hatten als Referenten ein bekanntes Mitglied der autonomen Szene eingeladen. Diese Person hatte bereits während der Auftaktdemonstration am 24.3.2001 in Lüneburg eine Rede gehalten, in der sie Gleisbeschädigungen ausdrücklich rechtfertigte und Sympatie für die Täter äußerte. Deshalb wurde die Rede von dem die Veranstaltung übertragenden Fernsehsender "Phoenix" ausgeblendet. 4.In einer Anzeige in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 10.09.2001 solidarisieren sich Mitglieder der BI Lüchow-Dannenberg sowie maßgebliche Anmelder größerer Demonstrationen des vorangegangenen Castor-Transportes mit einer Person, die in einer früheren Annonce derselben Zeitung den Standpunkt vertreten hatte : "Schienensägen ist keine Gewalt, sondern sauberes Handwerk. Herzl. Glückwunsch". Dieser Text stelle eine öffentliche Äußerung im Rahmen notwendiger Einmischung dar. 5.Die Organisation "Anti-Atom-Plenum Berlin" informierte in einer Internetveröffentlichung unter www.indymedia.de, dass sie sich auf den kommenden Castor-Transport nach Gorleben vorbereite. Verschiedene Termine für Demonstrationen und andere Aktionen im Vorfeld des Transportes wurden genannt, darunter auch eine "Lange Nacht der Aktionen" am 16.10.01. Weiter hieß es : "Der Kreativität freien Lauf lassen. Übrigens : Am 16.10.1996 wurde in Ahaus unter dem Motto " Mut zur Lücke" ein Stück Infrastruktur demontiert." Durch diese Aussagen haben die Initiativen dokumentiert, dass sie neben und im Zusammenhang mit Demonstrationen und symbolischen Sitzblockaden den rechtswidrigen Blockadeaktionen außerhalb des Versammlungsrechts zunehmend Gewicht verleihen. Bezug zu Versammlungen Die Erfahrungen der letzten Castor-Transporte sowie die oben dargestellten Beispiele belegen, dass auch aus zunächst friedlichen Versammlungen heraus immer wieder kollektiv Straftaten, insbesondere gegen die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, verübt werden sollen. Dem steht es rechtlich gleich, wenn eine Versammlung offiziell beendet wird, unmittelbar danach aber eine augenscheinlich bereits vorbereitete Aktion mit Gewalt folgt. Wer die Störung der öffentlichen Sicherheit zwar nicht selbst begeht, sie aber durchaus bezweckt, bleibt als sogenannter Zweckveranlasser verantwortlich. Die Anzahl der Störungen im direkten Gefolge von Versammlungen und auch das konkrete Verhalten der Veranstalter belegt, dass es sich nicht um ungewollte Teilnehmerexzesse handelt, sondern um billigend auch vom Versammlungsleiter in Kauf genommene Störungen. Im Jahre 1996 wurde auf der Kundgebung in Dannenberg am 04.05.96 dazu aufgerufen, auf den Schienen nach Karwitz zu gehen, mit den oben geschilderten Weiterungen, die das VG Lüneburg mit Urteil vom 27.09.00 ( Az. 7A 60/97) nicht mehr als Spontandemonstration angesehen hat. Die Beobachtungen anlässlich des Castor-Transportes vom März 2001 im Camp Schmessau zeigen, dass von den Camp-Teilnehmern ganz gezielt in Plenumsveranstaltungen die Beschädigung von Gleisen geplant und später vor Ort auch ausgeführt wurde. Solche offensichtlichen und durchorganisierten Vorgänge während einer Versammlung können nur mit Willen des Veranstalters geschehen. Als weiteres Beispiel sagte der führende Kopf und Pressesprecher von "x1000malquer" während einer Rede im Verlauf der Auftaktdemonstration in Lüneburg am 24.3.2001, dass sich natürlich viele Teilnehmer der Blockade von "x1000malquer" in Wendisch Evern freuen würden, wenn nach der Räumung der Blockade hinter dem Ort plötzlich keine Schiene mehr da wäre. Der Anmelder der Mahnwache, von der aus die Blockade erfolgte, steht als engagiertes Mitglied der Organisation in enger Zusammenarbeit mit dem Pressesprecher. Dies zeigt deutlich die positive Einstellung des Veranstalters zu einer Gleisbeschädigung im Rahmen der Versammlung. Insgesamt lässt sich zu Transportzeiten und räumlich im Streckenbereich des Transportes ein raumzeitliches Zusammenfallen von Protestaktionen des Typs Schienenbegehung einerseits und von Brandanschlägen, Eingriffen in Schienen- und Straßenverkehr andererseits feststellen. Dem müsste ein Versammlungsleiter, der sich Störungen der öffentlichen Sicherheit nicht zurechnen lassen will, mit deutlichen Signalen entgegentreten. Daran fehlt es bisher durchgehend. Je näher der Tag des Transportes rückt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass jede Versammlung auf der Transportstrecke zu kollektiven Unfriedlichkeiten führen wird. Auch als friedlich angekündigte Demonstrationen der drei maßgeblichen Bürgerinitiativen Aktion "X1000malquer", BI Lüchow-Dannenberg und Bäuerliche Notgemeinschaft haben dann immer stärker das Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Transport letztendlich zu verhindern oder ihn zumindest zu erschweren und zu verzögern. Aus der Zielrichtung, den Castor-Transport zu verhindern oder jedenfalls solange zu blockieren, dass die Kosten unverhältnismäßig ansteigen, folgt auch die mindestens zustimmende Duldung rechtswidriger und strafbarer Handlungen, insbesondere der Blockaden und der Unterhöhlung des Schienenweges und der Straßen. Nach der Rechtsprechung des VG Lüneburg (Urteil v. 17.11.1999 - 7 A 40/97) können im Rahmen der Prognoseentscheidung alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Versammlungen Berücksichtigung finden. Weder Blockaden von Abschnitten der Transportstrecke, noch Körperverletzungen, Eingriffe in den Bahnverkehr und Sachbeschädigungen seien zwangsläufig mit Großdemonstrationen verbunden. Sie sind deshalb vom Versammlungsrecht nicht gedeckt. Wie in den Jahren 1995, 1996, 1997 und im März 2001 (so der Beschluss des VG Lüneburg vom 22.03.2001) ist auch bei dem erwarteten Castor-Transport die Annahme gerechtfertigt, dass eine hohe Gefahr für die Verletzung elementarer Rechtsgüter besteht. 3. Verhältnismäßigkeit Geeignetes und erforderliches Mittel Die zeitlich und räumlich beschränkte Untersagung von Versammlungen ist das geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Mittel, um Rechte Dritter zu wahren und Störungen der öffentlichen Sicherheit abzuwenden. Die Versammlungsbehörde hat die Pflicht zu verhindern, dass - wegen rechtswidriger oder strafbarer Handlungen - der Transport der Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen abgebrochen werden muss. Das Versammlungsverbot in dem beschriebenen Umfang ist geeignet, Störungen der öffentlichen Sicherheit zu verhindern, weil es die Bereiche und Zeiten voneinander abgrenzt, innerhalb derer eine Versammlung oder ein Transport die zu schützenden Rechtsgüter nicht vereitelt. Hierbei handelt es sich um das in räumlicher und zeitlicher Hinsicht geringste Mittel, welches angesichts des Ausmaßes der zu erwartenden Störungen noch mit hinreichender Sicherheit einen Erfolg verspricht, nämlich die Durchführung des Transports, die nach der Gefahrenprognose ernstlich gefährdet ist, zu sichern. Der räumliche Geltungsbereich wird in der Länge durch den Transportweg bestimmt, soweit nennenswerte Störungen in Form von Protestaktionen zu erwarten sind, also ab Lüneburg. Der Bahnhofsbereich in Lüneburg darf nicht als potenzieller Sammelraum für Schienenblockaden genutzt werden, zumal in Lüneburg auch anlässlich des erwarteten Transportes die von etlichen tausend Menschen besuchte Auftaktdemonstration am Samstag vor dem Transport stattfindet. Bereits im Jahre 1997, aber auch im März 2001 haben Teilnehmer an dieser Demonstration versucht, die Gleise am Bahnhof Lüneburg zu besetzen. Aus den gleichen Gründen umfasst die Verfügung auch die Schienenstrecke und die Straßentransportstrecken ab der Verladestation. Die Verladestation stellt einen markanten Punkt dar, an dem der Transport verweilt. In den letzten Jahren kam es dort zu erheblichen Blockaden. Im Verlaufe des letzten Transportes kam es zu umfangreichen gewalttätigen Ausschreitungen in der Nähe der Verladestation. Die Polizei konnte jedoch das Vordringen der Demonstranten zur Verladestation verhindern Aufgrund der Erfahrungen mit Versammlungsteilnehmern, die während des letzten Transportes die Gleise massiv beschädigten, und den konkreten Erfahrungen mit der Straßenunterhöhlung in Splietau beim Transport 1997 müssen Alternativstrecken bzw. -streckenabschnitte vorgesehen werden. Es wäre den Störern beinahe gelungen, die seinerzeit vorgesehenen zwei Straßen-Hauptrouten zu zerstören. Die Vorsicht ist insbesondere angebracht, da für den kommenden Transport vermehrte Blockadeaktionen für die Straßenabschnitte angekündigt wurden. In der Breite ergibt sich der notwendige Bereich des Versammlungsverbotes aus der Reichweite der zu erwartenden Wurfgeschosse einerseits und der Notwendigkeit, mit Polizeikräften räumlich im Umfeld der Transportstrecke an Hindernissen vorbei ohne zeitraubende Auflösung etwaiger Demonstrationen schnell auf gewalttätige Störer zu- und eingehen zu können. Für den Bereich auf den Schienen schränkt § 64 b Abs. 2 Nr. 1 der Eisenbahnbetriebsordnung das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise ein (BVverfG, Beschluss vom 12.3.1998, NJW 1998, S. 3113; VG Lüneburg, Urteil vom 23.09.2000). Schienen eignen sich nicht als Demonstrationsort, da es sich um Verkehrswege handelt, die in keiner Weise der Kommunikation dienen sollen. Das Versammlungsverbot erstreckt sich insoweit nur deklaratorisch auf den Schienenbereich. Die Bereiche der Verladestation in Dannenberg und das Gelände der Brennelemente Gorleben GmbH (Zwischenlager) müssen wegen der Blockadeversuche in der Vergangenheit und der Symbolkraft der Orte mit einem breiten Sicherheitsbereich versehen werden. In der Nähe dieser Anlagen ist aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre in erhöhtem Maße damit zu rechnen, dass dort rechtswidrige Aktionen verübt werden. Der Sicherheitsbereich um das Zwischenlager muss daher einen Radius von 500 m um den Eingangsbereich erfassen. Aus dem Erfordernis, die Transportwege freizuhalten, ergibt sich die zeitliche Begrenzung der Einschränkung des Versammlungsrechts. Es muß auf den frühestmöglichen Termin für den bevorstehenden Castor-Transport abgestellt werden. Der Samstag vor dem möglichen Transport ist auch dieses Mal Termin der Auftaktdemonstration in Lüneburg und der Beginn aller umfangreicheren Demonstrationen anlässlich des Castor-Transportes. Das Wochenende vor dem Transport muss daher in die Verfügung einbezogen werden. Aus den negativen Erfahrungen des Jahres 1997, als sich aus der noch in Auflösung befindlichen Stunkparade heraus am Wochenende vor dem Transport die größte und schwerste Straßenbeschädigung anlässlich einer Demonstration im Landkreis Lüchow-Dannenberg entwickelte, folgt, dass ein Versammlungsverbot zeitlich so früh ansetzen muss, dass es nicht möglich ist, aus einer Versammlung heraus die Straße bis zum Transporttag irreparabel zu beschädigen. Es ist jedoch möglich, insoweit zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen zu unterscheiden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Gefahr obiger Straftaten und Rechtsverletzungen bei unangemeldeten sogenannten Spontandemonstrationen besonders groß ist. Ein Veranstalter tritt dabei nicht auf und entzieht sich damit einer Kooperation. In Karwitz ´96, in Zernien ´97, in Splietau sowie in Lüneburg ´97 und in Dannenberg ´01 kam es im Anschluss an eine angemeldete Demonstration jeweils zu so genannten Spontandemonstrationen mit erheblichem Gewaltpotenzial. Die mögliche Anzahl derartiger Spontandemonstrationen ist nicht begrenzbar. Wollte man ggf., sofern erforderlich, diese Spontandemonstrationen einzeln vor Ort untersagen, müsste eine entsprechende Auflösungsverfügung oder beschränkende Verfügung mehrfach ausgesprochen werden, damit jeder Demonstrationsteilnehmer in rechtlich gebotener Weise Kenntnis nehmen kann. Die Teilnehmer müssten darüber hinaus ausreichend Gelegenheit erhalten, um sich zu entfernen. Durch derartige Maßnahmen kann das Eingreifen der Polizei gerade bei einer Vielzahl von Spontandemonstrationen so sehr verzögert werden, dass Straftaten, insbesondere Aktionen zur Beschädigung der Transportwege, deren Behebung bis zum Transporttag nicht möglich ist, nicht verhindert werden können. Weil sich die Verantwortlichen angemeldeter Versammlungen einer Kooperation mit den Ordnungsbehörden nicht entziehen können, gibt es hier die Möglichkeit, im Wege der Einzelprüfung gemeinsam zu klären, ob und wie Ausschreitungen ggf. durch Auflagen zu verhindern sind. Für das Wochenende vor einem frühestmöglichen Transportzeitpunkt erscheint es deshalb ausreichend, nur die unangemeldeten Versammlungen zu untersagen. Angemeldete Versammlungen können auf der Grundlage der oben beschriebenen Gefahrenprognose differenzierter geprüft werden. Der Veranstalter muss durch konkrete Maßnahmen nachweisen, dass er das Publikum, das von seiner Veranstaltung angezogen wird, richtig einschätzt und dass er deutliche Signale setzt, um Rechtsverletzungen zu unterbinden. Das BVerfG hat im Beschluss vom 14.7.00 entsprechende Aussagen zu den Anforderungen an den Veranstalter gemacht (Nds. Verwaltungsblätter 2000, S. 298 f.) Die Notwendigkeit, den Bahn- und Straßenverkehr von Störungen freizuhalten, gilt in besonderem Maße für den Transportzeitraum selber, so dass für diesen Zeitraum wegen der zu erwartenden erheblichen Gefahren alle Versammlungen unmittelbar entlang der Transportstrecke untersagt werden müssen. Aus Äußerungen des Sprechers von "x1000malquer" geht hervor, dass im Rahmen der von Bürgerinitiativen und Castor-Gruppen gemeinsam geplanten Sitzblockade-Aktion "WiderSetzen" schon am Sonntag vor dem Transport die Straßenstrecke besetzt werden soll und die Blockierer dort Tag und Nacht bis zur Ankunft der Transportfahrzeuge ausharren wollen. Nach Aussage des Sprechers von "x1000malquer" wolle man dabei den Umstand ausnutzen, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht so viele Polizeibeamte zum Schutz der Strecke vor Ort seien. Wörtlich heißt es "Natürlich werden nicht alle die ganze Zeit da bleiben können, aber wenn wir erst mal sitzen, sind wir nicht mehr so leicht dort wegzubringen." Aufgrund dieser Aussagen steht zu befürchten, dass die Strecke nicht nur durch einfache Anwesenheit der Versammlungsteilnehmer auf der Straße blockiert werden soll, sondern dass Mittel zum Einsatz kommen, die das Wegbefördern der Demonstranten erschweren. Anlass zu dieser Annahme gibt auch, dass es bei "x1000malquer" Überlegungen zur Radikalisierung der Protestformen gab und man auf der Mailingliste der Organisation die Überlegungen verfolgen konnte, sich an der Strecke festzuketten oder Parkkrallen an den Gleisen zu befestigen. Es steht zu befürchten, dass es nicht nur auf der Gleisstrecke, sondern auch auf der Straßenstrecke zu vergleichbaren Aktionen kommen wird. Nur durch solche Planungen ist es zu erklären, dass es der Sprecher von "x1000malquer" für möglich hält, bis zum Straßentransport auf der Straßenstrecke auszuharren. Die üblichen Sitzblockaden konnte die Polizei in der Vergangenheit innerhalb einiger Stunden räumen. Um zu gewährleisten, dass die Straßentransportstrecke frei von Störungen bleibt, muss daher bereits der Montag einer frühestmöglichen Transportwoche vom Verbot jedweder Versammlung umfasst sein. Die Dauer des Versammlungsverbotes muss sich auf einen Zeitraum erstrecken, der lang genug ist, um den Transport auch im Falle des Eintritts von Verzögerungen sicher in das Zwischenlager Gorleben einzufahren. Wegen der zahlreich zu erwartenden Störungen, nicht nur auf den Gleisen, sondern auch verstärkt auf der Straßentransportstrecke, kann niemand mit Sicherheit vorhersagen, wann der Transport beendet sein wird. Bis zum Abschluss des Transportes muss jedoch die Strecke passierbar bleiben. Die Begrenzung des Zeitraumes bis zum 20.11.2001 ist daher geboten. Gemäß dem Tenor der Verfügung wird das Verbot jedoch so früh wie möglich in zeitlichen Streckenabschnitten aufgehoben werden. Angemessenes Mittel Das räumlich und zeitlich beschränkte Versammlungsverbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Es sichert lediglich einen Transportkorridor für den Castor-Transport. Dies ist im Hinblick auf die vom Transport abzuwehrenden Gefahren nicht unangemessen. Es bleibt allen Demonstranten unbenommen, außerhalb dieses Transportkorridors ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen und ihren friedlichen Protest gegen den Castor-Transport zu äußern. Dabei ist ihnen die Möglichkeit eröffnet, in der Regel in Sichtweite des von ihnen kritisierten Vorhabens ihren Protest friedlich zum Ausdruck zu bringen. Eine Kooperation mit den Veranstaltern etwaiger Demonstrationen wird von der Bezirksregierung ernsthaft verfolgt. Der schon vor dem letzten Transport von der Bezirksregierung ins Leben gerufene Bereich "Einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und Konfliktmanagement", der durch Kooperation mit den Bürgerinitiativen Bäuerliche Notgemeinschaft, "x1000malquer" und BI Lüchow-Dannenberg, gemeinsam mit den Pastoren Konfliktminimierung erreichen will, wurde vergrößert und entsprechend den Erfahrungen beim letzten Transport optimiert. Im Vorfeld des Castor-Transportes im März wurde dieses Kooperationsangebot von den Bürgerinitiativen nicht angenommen. Auch das Konfliktmanagement während des Transportes wurde von Anti-Castor-Organisationen und auch Einzelpersonen ablehnend kommentiert. Ein Gespräch im Vorfeld des erwarteten Castor-Transportes, zu dem die BI Lüchow-Dannenberg, "x1000malquer", die Bäuerliche Notgemeinschaft und die "Initiative 60" eingeladen waren, hat stattgefunden, änderte aber nichts an der Gefahrenprognose. Auch nach dem Gespräch geht die Behörde davon aus, dass friedliche Demonstrationen von gewaltbereiten Versammlungsteilnehmern zum Anlass genommen werden, Gewalttaten zu begehen. Die Zusammenarbeit mit sämtlichen Veranstaltern etwaiger Demonstrationen ist ferner nicht möglich. Aus den Anzeigen in der EJZ und aus den Veröffentlichungen im Internet wird deutlich, dass die zentrale Koordination wichtiger Aktionen zwar bei der Bürgerinitiative und bei "x1000malquer" liegt. Die zu erwartenden Proteste gegen Castor-Transporte werden aber von einer Vielzahl verschiedenster Gruppierungen nach außen hin repräsentiert. Diese Gruppierungen bilden sich z. T. relativ kurzfristig vor dem Transport und stehen daher als Ansprechpartner für Kooperationsbemühungen nicht zur Verfügung.
4. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Die Bezirksregierung hat einen geordneten Versammlungsverlauf sicherzustellen, damit alle friedlichen Teilnehmer ihr Recht auf Versammlungsfreiheit ungehindert wahrnehmen können. Sie ist verpflichtet, die Begehung etwaiger Straftaten zu verhindern, wenn sie sich wie hier im Vorfeld deutlich abzeichnen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt auch im überwiegenden Interesse der Nuclear Cargo + Service GmbH Hanau, der DB Cargo AG und der DB AG. Das Interesse an der Unversehrtheit der Gleise, Züge und Straßenfahrzeuge sowie der Anspruch aus § 4 des Atomgesetzes, den Transport gemäß der vorliegenden Genehmigung abwickeln zu können, überwiegen gegenüber dem Interesse der Demonstranten an einer Kundgebung an den Gleisen bzw. auf und an den Straßen. Dabei ist im Besonderen zu berücksichtigen, dass das Demonstrationsrecht nicht generell aufgehoben, sondern nur räumlich und zeitlich beschränkt wird. Die Überprüfung dieser Verfügung durch einen auszuschöpfenden Rechtsweg kann nicht abgewartet werden, weil das Versammlungsverbot anderenfalls mangels Vollziehbarkeit unwirksam und damit letztendlich überflüssig wäre (vgl. Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.04.1984, Az.: 12 OVG B 49/84, Beschluss des VG Lüneburg vom 22.03.2001, 7 B 11/01).
5. Zuständigkeit Die Bezirksregierung hat sich mit Verfügung vom 17.10.2001 gem. § 102 des Nds.Gefahrenabwehrgesetzes (NGefAG) zur zuständigen Versammlungsbehörde erklärt.
6. Zulässigkeit der Allgemeinverfügung Die Verfügung kann gemäß § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes als Allgemeinverfügung ergehen. Da es trotz der seit längerer Zeit bekannt gemachten bundesweiten Aufrufe zu Großdemonstrationen gegen den Castor-Transport aus Sicht der Bezirksregierung niemanden gibt, an den sie als generell Verantwortlichen eine Einzelverfügung richten kann, bleibt nur die gewählte Form der Allgemeinverfügung, d. h. eines Verwaltungsaktes, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet. Dabei sind der bestimmte oder bestimmbare Personenkreis in diesem Fall alle die Personen, die zu dem im Tenor genannten Zeitraum in dem dort genannten Bereich Demonstrationen durchführen oder an solchen Demonstrationen teilnehmen wollen. Gemäß § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz kann die Bekanntgabe auf den der Bekanntmachung folgenden Tag bestimmt werden.
7. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Bezirksregierung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. 8. Hinweise 1.Ein etwaiger Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat nach § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung. 2.Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 4 oder § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung entweder bei der Bezirksregierung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, oder bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg, beantragt werden. 3.Nach § 26 des Versammlungsgesetzes wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Veranstalter oder Leiter a.eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbotes durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt oder b.eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14) durchführt. Nach § 29 des Versammlungsgesetzes handelt unter anderem ordnungswidrig, wer a.an einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt, dessen Durchführung durch vollziehbares Verbot untersagt ist. b.sich trotz Auflösung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs durch die zuständige Behörde nicht unverzüglich entfernt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1 000,00 DM geahndet werden. 1.Auf Hauptverkehrswegen wie Autobahnen, jedoch auch auf Verkehrsstrecken der Deutschen Bahn AG gibt es kein Demonstrationsrecht, da dort kein öffentlicher Verkehr im Sinne einer Begegnung zwischen Menschen stattfindet. Dies gilt hier insbesondere auf den Strecken der Deutschen Bahn AG, Hamburg-Hannover und Lüneburg-Dannenberg. Jede Demonstration auf diesem Schienenweg ist, ohne dass es eines ausdrücklichen Versammlungsverbotes bedarf, verboten, ggf. ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB. Jeder Eingriff wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.
Anhang Umfang des Korridors Die Bahnhofstraße in Lüneburg im gesamten Bereich zwischen der Dahlenburger Landstraße und der Bleckeder Landstraße einschließlich der Zufahrt zum zentralen Omnibusbahnhof; Bahnhofsgebäude und Bahnhofsvorplatz in Lüneburg Strecke a) Sämtliche Eisenbahnstrecken in Lüneburg innerhalb der Eingrenzung B 4 (gesamte Ostumgehung) im Osten, dem Amselweg im Süden und der Hamburger Straße im Nordwesten sowie die Eisenbahnstrecke nach Dannenberg bis einschließlich Gleisende. Jeweils einschließlich der öffentlichen und privaten Flächen, die links und rechts an die Bahngleise dieser Eisenbahnstrecken angrenzen, und zwar in einer Entfernung von bis zu 50 m, gemessen ab Gleisachse (Mitte des Gleises) des jeweils äußersten Gleises. Sämtliche Unter- bzw. Überführungen entlang dieser Eisenbahnstrecken bis zu einer Entfernung von 50 m ab Gleisachse. In Dannenberg die Zuwegung vom ehemaligen Stellwerk des Güterbahnhofs Dannenberg Ost (von der ehemaligen Asylbewerberunterkunft) bis zur Straße "Am Ostbahnhof". Das Gelände um die Verladestation des Bahnhofes Dannenberg Ost, Grundstück der Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) in der Gemarkung Breese in der Marsch, Flur 12, Flurstück 147/2, herum, und zwar beginnend nördlich der B 191 und im Übrigen in einer Entfernung von 500 m, gemessen von der äußersten Umzäunung des oben bezeichneten Grundstückes. Entlang der Strecken b) und c) beziehen sich die Verbote in der Breite auf folgenden Umfang: Innerhalb geschlossener Ortschaften sämtliche Flächen der Straßen; dies sind insbesondere die Fahrbahnen, Parkplätze, Radwege, Gehwege und befestigte Seitenstreifen und Gräben sowie sämtliche öffentliche und private Flächen der vorgenannten Straßen und Wege in einer Entfernung von bis zu 50 m, gemessen ab dem Fahrbahnrand der oben bezeichneten Straßen, außerhalb geschlossener Ortschaften sämtliche Flächen der Straßen sowie längs an den genannten Straßen angrenzende öffentliche und private Flächen in einer Entfernung bis zu 50 m gemessen vom äußeren Rand der befestigten für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn. Strecke b) Folgende Straßen in der Stadt Dannenberg: "Am Ostbahnhof" in gesamter Länge vom Ostbahnhof bis zur Einmündung "Bahnhofstraße"/"Quickborner Straße" "Quickborner Straße" ab Einmündung bzw. Kreuzung in den Straßen "Am Ostbahnhof" und "Bellmannsfeld" bis zur Einmündung in die B 191 bei km 42,050. "Bellmannsfeld" in ganzer Länge zwischen "Bahnhofstraße" und "Gartower Straße" "Gartower Straße" zwischen Einmündung bzw. Kreuzung mit der Straße "Bellmannsfeld" und dem "Splietauer Weg" bis zur Einmündung in die B 191 bei km 42,450. Breeser Weg , beginnend 500 m nördlich des Zaunes der Verladestation, bis einschließlich zur Kreuzung mit der B 191 Die Raiffeisenstraße in ihrer gesamten Ausdehnung. B 191 ab einschließlich der Kreuzung mit der Gartower Straße bzw. Landesstraße 256 - L 256 bei km 52,450 bis einschließlich der Kreuzung mit der Ortsverbindungsstraße D 8 (Verbindung zwischen Breese in der Marsch B 191) (Verbindung zwischen B 191 L 256) bei km 43,850 Ortsverbindungsstraße D 27 von der B 191 (Kreuzung bei km 43,850) bis zur Einmündung in die L 256 bei km 2,1. L 256 zwischen der Abzweigung bei km 42,450 der B 191 und der Einmündung der Ortsverbindungsstraße D 27 bei km 2,1 Gemeindestraße zwischen der Umladestation des Bahnhofs Dannenberg Ost und der Ortsverbindungsstraße D 8. Ortsverbindungsstraße D 8 von der Einmündung der vorgenannten Gemeindestraße bis zur B 191 einschließlich der Kreuzung mit der B 191 bei km 43,860. L 256 ab einschließlich Einmündung der Ortsverbindungsstraße D 27 zwischen Nebenstedt und Splietau bei km 2,1 bis zur Einmündung K 2 bei km 7,650 in Gorleben K 2 zwischen der Abzweigung bei km 7,650 der L 256 in Gorleben und der Zufahrt zum Zwischenlager einschließlich des Zufahrtsbereiches selbst bei km 15,850 Das Gelände um den Eingangsbereich des Grundstücks der Brennelemente Gorleben GmbH in der Gemarkung Gorleben, Flur 6, Flurstück 6/3, und zwar in einer Entfernung bis zu 500 m, gemessen von der jeweils äußeren Grundstücksgrenze im Einfahrtsbereich
Strecke c) B 191 von der Kreuzung mit der Verbindungsstraße zur L 256 bei km 43,850 in Richtung Dömitz bis zur Abzweigung in die Kreisstraße 15 K 15 nach Quickborn einschließlich des Kreuzungsbereiches. K 15 von der vorgenannten Einmündung bis zur Einmündung in die K 29 in Quickborn einschließlich des Kreuzungsbereiches bis Langendorf, Abzweig der K 27, einschließlich des Kreuzungsbereiches. K 27 von der Einmündung der K 15 in Langendorf bis zur Einmündung auf die L 256 in Grippel einschließlich des Kreuzungsbereiches, dann wie Strecke b). Die Verbindungsstraße (K 29) von der Einmündung in die K 15 in Quickborn Richtung Gusborn bis zur Kreuzung mit der L 256. Die Verbindungsstraße zwischen Kacherin und Groß Gusborn (G 5) einschließlich der Kreuzungen in diesen Orten. Soweit sich die oben bezeichneten Flächen gegenseitig überschneiden, gilt die jeweils breitere Zone. Im Auftrage
Anett Schramm |
Bearbeitet am: 28.10.2001/ad