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vom 06.01.2006
Karlsruhe stärkt Rechte von Demonstranten - Nur kurzer Arrest erlaubt
| dpa Karlsruhe/Gorleben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von
Demonstranten erneut gestärkt. In Gewahrsam genommene Protestierer müssen unverzüglich
einem Richter vorgeführt werden. Mit dieser Entscheidung gab das höchste deutsche
Gericht in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss der Beschwerde einer
Atomkraftgegnerin Recht. Die Frau hatte im November 2001 nach einer Sitzblockade gegen
einen Castor-Transport mit radioaktivem Atommüll nach Gorleben fast einen ganzen Tag ohne
Richterspruch in Gewahrsam zubringen müssen. Ein Freiheitsentzug erfordere grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung, entschied der Zweite Senat des Verfassungsgerichts. Eine nachträgliche richterliche Entscheidung genüge nur in Ausnahmefällen. Die Polizei müsse unverzüglich" einen Richterbeschluss 'herbeiführen. Entscheidungen, die den Entzug der Freiheit betreffen, müssten auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen" (AZ: 2 BvR 447/05). Die Frau hatte trotz Versammlungsverbots im niedersächsischen Splietau an einer Straßensitzblockade teilgenommen. Als sie einem Platzverweis nicht folgte, nahm die Polizei sie von 10.20 Uhr bis 8.23 Uhr des darauf folgenden Tages in Gewahrsam, ohne dass sich ein Richter mit der Sache befasste. Nach ihrer Darstellung wurde sie mit anderen Festgenommenen eine Weile in einem Transporter festgehalten, ohne Gelegenheit zu einem Toilettenbesuch. Erst nach fünf Stunden habe es etwa Essen und Getränke gegeben. Ihre nachträglichen Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung sowie deren Art und Weise waren vom Amtsgericht Dannenberg und vom Landgericht Lüneburg abgewiesen worden. |
Bearbeitet am: 06.01.2006/ad