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vom 18.06.2004
| we Hitzacker. Freiheitsberaubung und Körperverletzung
im Amt wirft ein Castor-Demonstrant Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) vor. Die
Staatsanwaltschaft Lüneburg will das Verfahren jedoch mangels Beweis einstellen - eine
Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss ist auf den Weg gebracht. Der Mann war am 13.November 2002 beim Castor-Transport nach Gorleben zusammen mit 160 anderen Menschen auf dem Gelände der Freien Schule Hitzacker mittags eingekesselt und wurde erst am folgenden Tag gegen 10 Uhr aus der Gefangenensammelstelle (Gesa) in Neu Tramm wieder entlassen. Nach Polizeiangaben waren noch nie so viele Menschen auf einmal in Gewahrsam genommen worden, was zu logistischen Problemen in der Gesa geführt habe. Was sich allerdings am Tage und in der Nacht abgespielt hat, bewog den Mann zu seiner Strafanzeige. Stundenlang sei er im Freien gekesselt worden, und auch nach Durchfahrt des Castor-Zuges gegen 16 Uhr sei der Polizeikessel nicht aufgehoben worden. Durchnässt und unterkühlt sei er danach in einen Gefangenen-Transporter gesperrt und erst gegen 23 Uhr nicht etwa frei gelassen, sondern zu seinem Entsetzen zur Gesa verbracht worden. Eine Versorgung und Toilettengänge habe er erbetteln müssen. Immer wieder sei er von Polizeibeamten verhöhnt worden. In Folge der Unterkühlung sei er erkrankt. Da er auch am nächsten Morgen noch festgehalten wurde, habe er unentschuldigt auf seinem Arbeitsplatz gefehlt, wichtige Termine so nicht wahrnehmen können. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat nun im Mai die Ermittlungen gegen die verantwortlichen Polizeibeamten eingestellt. Staatsanwältin Mainz konzediert zwar in dem Einstellungsbeschluss, dass eine »zügigere Abwicklung» in der Gesa »wünschenswert» gewesen wäre. Allerdings sieht sie kein vorsätzliches Handeln der Polizeibeamten: Es sei den Polizis-ten nicht nachzuweisen, dass sie die in Gewahrsam genommene Person »unnötig lange» festgehalten oder dem zuständigen Richter zugeführt hätten. Die Erkrankung des Demonstranten sei von den Beamten nicht vorhersehbar gewesen, zudem könne der Mann nicht angeben, welcher Polizist ihm den Toilettengang verweigert habe. Dieser Argumentation setzt die Hamburger Rechtsanwältin Karen Ullmann in ihrer Beschwerdeschrift entgegen, dass aus dem Parallelverfahren, der Anzeige der Freien Schule zur nachträglichen Überprüfung der Freiheitsentziehung, pikanter Weise bekannt sei, dass die Akten einiger Betroffener durch die Ermittlungsgruppe Wilhelmshaven vor Ort manipuliert wurden. Die Anwältin vermisst jegliche Ermittlungen der Staatsanwältin Mainz in diese Richtung, denn aus dem Vorgang sei ablesbar, dass sehr wohl einzelne Beamte die Vorführung von Gefangenen verzögert hätten. Die Einschließung des Demonstranten nach Durchfahrt des Castor-Zuges sei im Übrigen rechtswidrig gewesen, einen richterlichen Beschluss zur andauernden Freiheitsentziehung ihres Mandanten habe es nicht gegeben. Das Amtsgerichts Dannenberg hatte zuletzt am 28. April zu jenen Geschehnissen auf dem Schulgelände am 13./14. November 2002 in einem Beschluss Stellung genommen und das Polizeiverhalten als rechtswidrig eingestuft -und das dürfte der Staatsanwaltschaft nicht entgangen sein, so die Anwältin. |
Bearbeitet am: 18.06.2004/ad