ejzmini.gif (1299 Byte)

vom 03.09.2003 

Ingewahrsamnahme dauerte zu lange

AG Uelzen gibt Castor-Demonstrantin Recht

Anmerkung der Castor Nix-Da Redaktion:

siehe auch:

we Uelzen/Gorleben. Jetzt hat auch das Amtsgericht Uelzen festgestellt, dass die Freiheitsentziehung einer Atomkraftgegnerin im November 2001 unrechtmäßig war. Zuvor hatte bereits das Landgericht Lüneburg einen Beschluss des Amtsgerichts Dannenberg aufgehoben und erneut zur Verhandlung angewiesen (EJZ berichtete).

In dem Beschluss des Amtsgerichts Uelzen ging es allerdings nicht um den »Richtervorbehalt» - ein gravierender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, wie es die Freiheitsentziehung darstellt, ist bekanntlich nur durch richterlichen Beschluss möglich. Die Uelzener Richter rügten dagegen vor allem die Dauer der Ingewahrsamnahme (Aktenzeichen 2 XIV 619 L, AG Uelzen). Die Antragstellerin war am 13. November 2001 um 7.15 Uhr in Aljarn gemeinsam mit 72 weiteren Personen in Gewahrsam genommen worden, und zwar 1,8 Kilometer von der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg entfernt. An jenem Morgen sollte der Castor-Transport fahrplanmäßig um 6.50 Uhr in Lüneburg starten und um 8.10 Uhr im Bahnhof Dannenberg Ost eintreffen. Die Demonstranten hatten sich in einem Konvoi bewegt und die Polizei hatte unterstellt, dass die Personengruppe eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit von erheb- licher Gefahr für die Allgemeinheit begehen wollte.

Dagegen erinnert das Amtsgericht Uelzen daran, dass eine pauschale Gefahrenprognose nicht ausreiche. »Auch beim Zusammentreffen einer Mehrheit von Personen ist jedoch daran festzuhalten, dass die Anhaltspunkte, die auf die bevorstehende Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit hindeuten, grundsätzlich bei dem Betroffenen selbst vorliegen müssen», heißt es wörtlich in dem Beschluss. Drohten strafbare Handlungen aus einer Gruppe heraus, könne allein daraus nicht geschlossen werden, dass jedes Mitglied der Gruppe strafbare Handlungen begehen könnte. Das Mitführen eines Wagenhebers oder Abschleppseils durch die Demonstrantin reichten als Beweis nicht aus, schließlich sei das Mitführen eines Wagenhebers für einen Fahrzeugführer sogar Pflicht. »Wenn dieser lose im Kofferraum liegen sollte, lässt dies noch keinen Schluss auf beabsichtigte Straftaten zu.»

Am stärksten gerieben aber hat sich das AG Uelzen an der Dauer der Ingewahrsamnahme: Die Demonstrantin kam nämlich erst gegen 17 Uhr aus der Gefangenen-Sammelstelle in Neu Tramm frei. Für die Personalienaufnahme und Überprüfung der Frau, Durchsuchung ihres PKW und ihre Anhörung hätten nicht mehr als zwei Stunden veranschlagt werden dürfen, meinen hingegen die Uelzener Richter. Akribisch hält das AG Uelzen dagegen fest, dass der CastorKonvoi mit erheblicher Verzögerung um 15.51 Uhr die Verladestation in Dannenberg erreicht hatte: Zum einen hatte es einen technischen Defekt gegeben, zum anderen hatten sich bei Radbruch zwei Demonstranten ans Gleis gekettet. »Der Schluss liegt nahe, dass der Zeitpunkt der Freilassung der Atomkraftgegnerin mit der Ankunft der Zuges in Dannenberg zu tun hatte und in erster Linie dem Zweck diente, die Frau am Protest zu hindern», kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg.

Bearbeitet am: 03.09.2003/ad


zurück zur Homepage