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vom 23.12.2003 

»Grundrechte verletzt»

Atomkraftgegner klagen gegen Polizeieinsatz beim Laaser Kessel während des Castor-Transportes

we Laase. Der so genannte Laaser Kessel während des Castor-Transportes nach Gorleben im November wird das Verwaltungsgericht Lüneburg beschäftigen. Fünf Besucher des Kulturmarathons von Atomkraftgegnern im »Musenpalast» und Wilhelm Wittstamm aus Clenze, einer der Organisatoren der Dauerveranstaltung, sowie acht Anwohner und Gäste des Dorfes wehren sich in zwei getrennten Klagen gegen die Verletzung einer Fülle von Grundrechten durch den Polizeieinsatz in Laase während des Straßentransportes ins Zwischenlager Gorleben.

23.jpg (9170 Byte) Bild: Mit dem so genannten Laaser Kessel wird sich das Verwaltungsgericht Lüneburg beschäftigen. Mehrere Atomkraftgegner klagen gegen diesen Polizeieinsatz während des Castor-Transportes im November, weil sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Archivaufn.: D. Boick

Eine faktische »Ausgangssperre» habe zwischen 0.30 Uhr und 5.30 Uhr in jener Nacht bestanden, das Dorf Laase sei komplett abgesperrt worden. Anwohnern wurde nach eigenem Bekunden entweder der Zugang zum eigenen Haus oder das Verlassen des eigenen Hauses verwehrt, Gäs-ten und Besuchern auch jeder Zugang zu Häusern. Die rund 130 Menschen, die sich im Musenpalast eingefunden hatten, hätten den Veranstaltungsort nicht mehr verlassen können, obwohl das Zelt rund 400 Meter Luftlinie von der Castortransportstrecke entfernt lag, also weit außerhalb des Demonstrationsverbot-Korridors.

»Eine solche Ausgangssperre findet als militärische Maßnahme im zivilen Polizeirecht keine Rechtsgrundlage», lautet der Kernsatz der Klageschrift der Hamburger Anwältin Ulrike Donat. Die Kläger wollen festgestellt sehen, dass die Polizeimaßnahme rechtswidrig war, um bei weiteren Castor-Transporten vor derartigen Übergriffen geschützt zu sein.

Aus den Schilderungen der Dorfbewohner und ihrer Gäste wird trotz der sachlichen Fassung der Klageschrift deren Fassungslosigkeit über die Art des Umgangs der Polizisten mit ihnen deutlich. Eine Anwohnerin schildert, ihr und ihrem Begleiter hätte die Polizei zunächst verboten, ihr Grundstück zu betreten. Polizisten aus Erfurt hätten wortwörtlich erklärt: »Sie können hier nicht einreisen». Mit ihrem Personalausweis konnte sich die Laaserin ausweisen und nach langen Diskussionen und nach langer Prüfung der Ausweise wurden sie und ihr Begleiter doch auf ihr Grundstück gelassen. Eine Polizistin äußerte, »da haben Sie aber Glück gehabt». Ganz anders ging es Demonstranten und Freunden der Ortsansässigen. Eine Gruppe von 20 Menschen wurde umstellt, sie wurden durchsucht und muss-ten persönliche Gegenstände wie Taschenmesser, Handys, Thermosflaschen und Schlüssel sowie ihre Ausweispapiere abgeben. Zeugen und Kläger sagten aus, dass sie kaum Bewegungsfreiheit hatten, in einer Abgasfahne laufender Motoren von Polizeifahrzeugen standen und keinerlei Möglichkeiten hatten, eine Toilette aufzusuchen. Den eingeschlossenen Besuchern im Musenpalast sei auch jede Möglichkeit verbaut gewesen, den Veranstaltungsort zu verlassen und nach Hause zu fahren. So wurde einer Lehrerin aus Lübeln, die zur Mitternachtslesung von »Harry Potter» gekommen war, der Durchlass nach Richtung Dünsche verwehrt. Alle Versuche, mit Verantwortlichen der Polizei zu sprechen oder Konfliktmanager der Polizei zur Vermittlung zu gewinnen, seien gescheitert. Ein Konfliktmanager habe erklärt, er hätte keinerlei Kompetenzen und sei »eine Witzfigur».

Die Veranstalter rügen, dass die Kunstfreiheit des Grundgesetzartikels 5 verletzt wurde. Sie wollten mit dem Kulturprogramm friedlich gegen »den atomaren Wahn» und die »Sonderrechtszone Gorleben» protestieren. Alle Klägerinnen und Kläger sehen ihre Grundrechte wie Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit und die persönlichen Freiheiten durch die Polizeimaßnahme verletzt. Die Fülle der Rechtsverstöße sei überwältigend. Eine auswärtige Teilnehmerin des Kulturmarathons empfindet die Aushebelung ihrer Bürgerrechte als absolut unerträglich, stellt aber fest, dass sie das Erlebte kaum an Menschen außerhalb des Landkreises Lüchow-Dannenberg vermitteln kann. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg soll deshalb auch dazu beitragen, das Geschehen des Laaser Kessels zu publizieren.

Bearbeitet am: 23.12.2003/ad


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