vom 10.11.2001

Streit um Messung an Castoren

BfS und BLG weisen die Anschuldigungen der BI-Gruppe »Radioaktivität» zurück

BfS und BLG weisen die Anschuldigungen der BI-Gruppe »Radioaktivität» zurück as Gorleben. Hat die Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG) Gefahren verschwiegen, die von neutronendurchlässigen Fenstern am Castor HAW 20/28 CG ausgehen? Hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bewusst jene kritischen Stellen des Castors ausgelassen? Hat das BfS die Vorschläge der GNS für die Messprotokolle ohne Änderungen akzeptiert? Diese schwerwiegenden Anschuldigungen hat der Diplom-Ingenieur Heinrich Messerschmidt namens der Gruppe »Radioaktivität» der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg erhoben. BLG und BfS weisen die Vorwürfe als haltlos und unbegründet zurück.

Ihr gemeinsames Hauptargument: Die von der BI kritisierten Messungen bezögen sich nicht auf Messungen, die im Zuge des Transport-Zulassungsverfahrens ermittelt werden, sondern um Daten, die zur wissenschaftlichen Erprobung unterschiedlicher Messgeräte dienen.

Die Kritik der BI-Gruppe Radioaktivität knüpft an einen veröffentlichten Fachbetrag des BfS an. Dabei heißt es in einer Fußnote: »Zum Zeitpunkt der Messungen im Transportbehäl-terlager Gorleben stand keine Vorrichtung zur Verfügung, um ohne Unfallgefahren (Stand- sicherheit der Bühne und Leiter) in größeren Höhen Messungen vornehmen zu können. Aus den Messungen bei der Annahme des Behälters im Wartungsbereich des TBL Gorleben war bekannt, dass auch im Kopfbereich des Behälters keine höhere Dosis-leistungswerte festgestellt wurden. Daher wurde auf unsichere Hilfskonstruktionen zum Messen verzichtet und das Höhenprofil nur bis zur halben Höhe aufgenommen.» Die BI rügt, dass auch bei der Annahme nicht an den vermeintlich kritischen Stellen gemessen worden sei und dass dadurch so genannte Neutronendosisleistungs-peaks nicht in der Berechnung berücksichtigt worden seien.

»Von Verschweigen zu schreiben ist absurd», formuliert Dr. F. Heimlich vom BfS. Bei den wissenschaftlichen Messungen, mit der sich die BfS-Veröffentlichung befasst, hätten folgende Ziele im Vordergrund gestanden: 1. dosimetrische Messungen am Behälter (Gamma- und Neutronendosisleistungsverteilung) mit handelsüblichen Messgeräten, 2. Ermittlung der Neutronenspektren an verschiedenen interessierenden Punkten, 3. Ermittlung von systematischen Messunsicherheiten von handeslsüblichen Messgeräten für die Neutronendosisleistung.

Laut BfS wurden die Messungen ohne die Deckel- und Bodenstossdämpfer gemacht und demnach nicht für einen Vergleich mit der Strahlenbelastungen beim Transport zu vergleichen. Denn »beide Stoßdämpfer haben abschirmende Wirkung.»

»Es wurden an allen Zonen des Castor-Mantels Messungen vorgenommen», betont das BfS. Die vorgeschriebenen Strahlenschutzmessungen hätten aber nichts mit diesen wissenschaftlichen Messungen zu tun. Es sei richtig, dass bei den wissenschaftlichen Messungen jene Bereiche, die von der BI als kritisch angesehen werden, nicht gemessen werden konnten. Daraus sei aber nicht zu schlussfolgern, dass es dort gar keine Messungen gegeben habe.

Bei der Transportüberwachung des jüngsten Castor-Transports sei an der Abdeck-plane in 2 m Abstand vom Bo-den gemessen worden. Am Ort der maximalen Oberflächendosisleistung wurde »eine um höchstens 20 % höhere Neutronendosisleistung als in der Mitte des Behälters beobachtet. Damit ist durch die Messungen bestätigt, dass unerwartet hohe Neutronendosisleistungen für Begleitpersonal nicht auftreten.»

Auch die Kritik der BI, das BfS habe die von der GNS vorgeschlagenen Messprogramme kritiklos genehmigt, weist Dr. Heimlich zurück: Das BfS prüfe die GNS-Anträge mit Hilfe von Gutachtern. »Alles was über Hinweise oder knappe Beratung hinausgeht, wäre eine versteck-te Subventionierung des Antragsstellers. Wenn also die GNS korrekte Unterlagen für ein Messprogramm vorlegt, so müssen diese akzeptiert werden; sind die Unterlagen nicht korrekt, so muss die GNS sie korrigieren, oder der Antrag muss abgelehnt werden. Es gibt keine großen Entscheidungsprozesse.»

 

Bearbeitet am: 10.11.2001/ad


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