vom 10.11.2001

BLG-Geschäftsführer weist BI-Kritik zurück

Messverfahren genehmigt

as Gorleben. Das Messverfahren, mit dem die »relevanten Ortsdosisleistungen» ermittelt werden, »wurde selbstverständlich - wie es die einschlägigen Verordnungen vorsehen - von GNS/BLG in des Genehmigungsverfahren eingebracht und im Auftrage der zuständigen Behörde durch die eingeschalteten Sachverständigen überprüft und für geeignet befunden.» Mit diesen Worten weist BLG-Geschäftsführer Reinhard König die Kritik der BI-Gruppe »Radioaktivität» zurück.

Die BI hatte kritisiert, dass sich GNS und BLG praktisch selber Art und Umfang der Messverfahren erarbeitet hatten.

Im Genehmigungsverfahren der Messraster sei vom BfS das, was von der Bürgerinitiative als höchst bedenklich angesehen werde, geprüft worden, meint König sinngemäß. Deswegen hätten die Einwendungen der BI auch keine Konsequenzen für behördliche Änderungen in den Messverfahren ergeben.

Hinsichtlich der in der BfS-Fußnote angesprochenen fehlenden Bühnen und Leitern stellt König klar: »Wir haben eine Entschuldigung in dieser Angelegenheit nie benötigt, weil die in unserer Verantwortung stattfindenden Messungen zur Gewährleistung der Einhaltung der Inhalte und Auflagen unserer Genehmigung selbstverständlich uneingeschränkt mit den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich sind.»

 

Bearbeitet am: 10.11.2001/ad


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