Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V.

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vom 03.02.2012

Strahlenlast und neue Castor-Transporte

BI: Stefan Birkner soll sich erklären

Heute wird Stefan Birkner, der niedersächsische Umweltminister, Gorleben besuchen. Für Gespräche im sogenannten Endlagerbergwerk und mit der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), der Betreiberin des Fass- und Castorlagers sowie der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA), findet der FDP-Politiker Zeit, für eine öffentliche Veranstaltung nicht.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) fordert von Birkner, der als Umweltstaatssekretär auch zuvor mit Gorleben befasst war, er müsse sich erklären, vor allem müsse er mit der Mär aufräumen, dass im Herbst 2011 der vorerst letzte Castortransport nach Gorleben rollte. Voraussichtlich 2014 sollen maximal 11 Behälter vom Typ CASTOR® HAW28M "mit mittelaktiven Glaskokillen (CSD-B) aus La Hague folgen", kündigt die GNS an und erklärt, sie würden ebenfalls nach Gorleben verbracht.

"Die GNS betreibt Augenwischerei und das NMU wiederholt es, aber nach Angaben der Bundesumweltministeriums gehören die Hülsen und Strukturteile, die nach Gorleben transportiert werden sollen, zur Kategorie "wärmeentwickelnde Abfälle", es ist also hochradioaktiver Müll", hält BI-Sprecher Wolfgang Ehmke der GNS und Birkner vor.
Die GNS annonciert darüberhinaus auf ihrer Homepage, dass ab 2014 vier weitere 21 Castoren aus der Wiederaufarbeitungsanlage im englischen Sellafield folgen sollen und hat Neubaupläne: auf dem Zwischenlagergelände soll ein weitere Konditionierungsanlage eingerichtet werden. "Das alles, obwohl die Strahlenbelastung in Gorleben über die genehmigten 0,3 Millisievert im Jahr hinausgeht", schreibt die BI.

Das alles wisse der Umweltminister und hätte die Chance gehabt, sich mit den Kritikern aus den Reihen der Bürgerinitiative, der Fachgruppe Radioaktivität, der Bäuerlichen Notgemeinschaft und den Parteien der Kreistagsmehrheit auszutauschen. Die BI:"Ein Ausbaustopp in Gorleben ist das mindeste. Auch was sein Wissen um die geologischen Einwände gegen die Einlagerung von Atommüll im Salzstock Gorleben angeht, habe er offensichtlich noch großen Nachholbedarf: "Eine solche Fahrt ohne Auseinandersetzung mit den brennenden Fragen hätte sich Birkner sparen können, sie dient nur der Selbstinszenierung."


Quelle:
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/jc_4_bericht_deutschland_bf.pdf

Seite 23/24

Klassifizierung radioaktiver Abfälle

In Deutschland sollen alle Arten radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen endgelagert werden. Dies umfasst sowohl die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken als auch Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von kommerziell betriebenen kerntechnischen Einrichtungen sowie Abfälle aus der Anwendung von Radioisotopen in Forschung, Industrie und Medizin. Die Absicht, alle Arten radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen endzulagern, bedeutet, dass nicht zwischen Abfällen, die Radionuklide mit vergleichsweise kurzen Halbwertszeiten enthalten, und Abfällen, die Radionuklide mit vergleichsweise langen Halbwertszeiten enthalten, unterschieden werden muss. Insofern sind keine Maßnahmen und Vorkehrungen erforderlich, die auf eine diesbezügliche Trennung der anfallenden radioaktiven Abfälle ausgerichtet sind. Um den Anforderungen an die Erfassung und Einteilung radioaktiver Abfälle aus Sicht der Endlagerung gerecht zu werden, ist von den international üblichen Begriffen LAW, MAW und HAW Abstand genommen und eine neue Klassifizierung gewählt worden. Zunächst wird eine Basisunterteilung in Wärme entwickelnde Abfälle und Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorgenommen, welcher eine detaillierte Einteilung gemäß dem hierzu eingeführten Kategorisierungsschema folgt. Die Basisunterteilung in Wärme entwickelnde Abfälle und Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung wurde insbesondere unter Beachtung endlagerrelevanter Gesichtspunkte vorgenommen.

Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle sind durch hohe Aktivitätskonzentrationen und damit hohe Zerfallswärmeleistungen gekennzeichnet; zu diesen Abfällen zählen insbesondere das Spaltproduktkonzentrat, die Hülsen und Strukturteile und der Feedklärschlamm aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente sowie die abgebrannten Brennelemente selbst, sowie die abgebrannten Brennelemente selbst, falls sie nicht wiederaufgearbeitet, sondern als radioaktiver Abfall direkt endgelagert werden sollen. Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher LWR-Brennelemente in La Hague und Sellafield liegen ausschließlich in verglaster Form vor und sind in Kokillen abgefüllt (Bruttovolumen 180 Liter, Füllmenge 150 Liter).
Damit ist klar: CSD-V, CSD-B und CSD-C sind HAW-Abfälle!

Bearbeitet am: 03.02.2012/ad


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