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vom 05.11.2004

Verwaltungsblüten in der CASTOR-Zeit

Dürfen im protestantischen Norden katholische Bräuche gepflegt werden?

Schilda in Lüchow-Dannenberg. In den CASTOR-Tagen treiben Überlegungen von Bürokraten immer wieder neue Blüten. Da hat sich doch die Kirchengemeinde in Langendorf an der Straßen- Transportstrecke überlegt, was denn der martialische Polizeieinsatz für Folgen für die Tiere haben könnte. Und sich des Schutzpatrons der Pferde, des Heiligen St. Leonhard erinnert. Dieser hat genau am voraussichtlichen Starttermin des CASTOR-Transports in Frankreich, am 6. November, seinen Namenstag. Und Namenstage von Heiligen werden in Süddeutschland durchaus am folgenden Sonntag mir Prozessionen gefeiert. Also haben Pferdefreunde und Reiter in der Gemeinde einen sonntäglichen „St. Leonhard-Umzug“ vorbereitet. Eine Pferdeprozession zum Nachbarort Quickborn soll durchgeführt werden - das dürfte sicherlich nicht zum Problem werden.

Wenn, ja wenn in Lüchow-Dannenberg nicht CASTOR-Zeit wäre. So aber hat sich der „Fachdienst Straßenverkehr“ mit der Prozession zu beschäftigen. Und da geht es um ganz wichtiges. Nämlich um Sicherheit. Oder eigentlich um Versicherungen. Die nämlich soll der Pfarrer aus Langendorf nachweisen. Für die Pferde. „Ohne diesen Nachweis“ kann sein Antrag für die Prozession „nicht bearbeitet werden. Die Gebühren betragen 25 Euro“, erfährt Pfarrer Hasse. Für jedes einzelne teilnehmende Pferd, oder für die gesamte Prozession muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Und dann ergeht noch - nachträglich - ein „Besonderer Hinweis“. Denn eigentlich handelt es sich nach Sicht des Straßenverkehrsamtes „trotz des ‚St. Leonhard-Tages' am 6. November nicht um eine Brauchtumsveranstaltung in unserer Region“, muss der Pfarrer lernen. Aha: „Sollte es einen Zusammenhang mit einem Demonstrationszweck aus Anlass des bevorstehenden CASTOR-Transportes geben, (...) wäre eine Anmeldung nach dem Versammlungsgesetz erforderlich“. Damit allerdings „entfiele auch der Versicherungsnachweis“.

Allerdings nur dann, wenn „die zuständige Versammlungsbehörde “ nicht „aufgrund eigener Beurteilung der Veranstaltung dennoch zu einer solchen Forderung eines Nachweises über das eine bestehende Haftpflichtversicherung gelange“, weil schließlich „ein besonderes Gefahrenpotenzial beim Einsatz von Pferden“ bestehe.

Nun fragt sich Langendorfs Pfarrer Hasse, wie weit eigentlich eine Straßenverkehrsbehörde über christliche und Nord- und Süddeutsche Prozessionen zu Namenstagen von Heiligen befinden kann. Bislang hat er jedenfalls noch keine Kenntnis davon, dass über Prozessionen für den Schutzpatron der Pferde in Süddeutschen Gefilden von Straßenverkehrsämtern unter versicherungsrechtlichen Aspekten entschieden wurde.

Schilda im Wendland. CASTOR-Zeit eben.

Die Prozession jedenfalls soll stattfinden: Ab Kirche Langendorf, Sonntag, 7. November um 11 Uhr nach der Andacht. Vielleicht „sichern“ ja die derzeit im Landkreis Lüchow-Dannenberg allgegenwärtigen Polizeireiter die Prozession? Dann können sie auch genauestens darauf achten, dass keiner der Teilnehmer auch nur das Wort „CASTOR“ in den Mund nimmt, oder gar mit einem irgendwo hinter dem Mantelaufschlag versteckten Widerstands-X auf der Straße nach Quickborn unterwegs ist.

Rückfragen und Kontakt: Dieter Metk, Tel.: 0177 / 91 44 222

Bearbeitet am: 05.11.2004/ad

 


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