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vom 02.11.2004

Kreistag Lüchow-Dannenberg: CASTOR-Transporte aussetzen!

Sicherheitsnachweise durch Falltests mit Originalbehältern gefordert.

Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat am 27. Oktober mehrheitlich gefordert, die anstehenden CASTOR-Transporte auszusetzen. Voraussichtlich am 6. November sollen von der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague 12 Behälter des Typs „HAW 20/28 CG“ mit verglasten, höchstradioaktiven Spaltprodukten in das Zwischenlager Gorleben transportiert werden. Im Beschluß werden Transportunternehmen und Genehmigungsbehörden aufgefordert, den Transport nicht durchzuführen, solange nicht „der definitive Nachweis mit Falltests an Originalbehältern erbracht ist, dass diese auch bei größtmöglicher Belastung gemäß IAEA-Vorschriften nicht beschädigt werden“. Außerdem sollen auch die erteilten Genehmigungen widerrufen werden.

In Dannenberg werden die CASTOR-Behälter bekanntlich von der Schiene auf Spezial-Lastwagen umgeladen, und dann unter massiver Polizeibegleitung mehr als 20 Kilometer in das Zwischenlager Gorleben gebracht. In der Begründung weist der Kreistag noch einmal darauf hin, dass es für die eingesetzten Behälter noch keinen einzigen praktischen Test gemäß der Richtlinien der IAEA (Internationalen Atomenergie-Kommission) gegeben hat. Als Sicherheitsnachweise werden einzig Simulationsrechnungen herangezogen. „Die vom Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), König, geforderten Falltests mit Originalbehältern, sind bis heute unverständlicherweise nicht erfolgt“, heißt es.

Die Bevölkerung des Landkreises Lüchow-Dannenberg sei durch die Transporte und Umladung besonderen Risiken ausgesetzt, und habe „unabhängig von der Einstellung zur Nutzung der Atomkraft ein elementares Interesse an ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen“. Berechnungen hätten sich in der Vergangenheit „schon mehrfach als falsch oder zweifelhaft erwiesen“, so der Kreistag.

Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg hatte im September mehr als 40 Anrainer-Städte und -Gemeinden der Transportstrecke angeschrieben, und mit detaillierten Unterlagen die Gefährdung deutlich gemacht. „Insbesondere bei dem eingesetzten Behältertyp HAW 20/28 sind die erforderliche Stoßdämpfer seitlich gekappt, so dass überhaupt kein Dämpfermaterial zum Schutz dieser kritischen Stellen vorhanden ist. Bei einem Unfall und Aufprall des Behälters, beispielsweise an einen Brückenpfeiler, könnte es zu schweren Beschädigungen kommen, und eine Freisetzung von Radioaktivität nicht ausgeschlossen werden“, faßt ein BI-Sprecher zusammen.

Dieter Metk 05841 - 6451

Bearbeitet am: 02.11.2004/ad


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