| Vorbemerkung
Zwischen erheblichen Zweifeln und Eignungshöffigkeit
Diese Passage des Koalitionsvertrages, wie er zwischen Grünen und SPD im Herbst
1998 niedergeschrieben wurde, führte ab 1.10.2000 mit erheblicher Verzögerung -
zu einer Unterbrechung der Bauarbeiten im soge-nannten "Erkundungsbergwerk"
Gorleben ("Moratorium").
Für die rot-grüne Bundesregierung bestehen wider besseres Wissen nur
"Zweifel" an der Eignung des Salzstocks. Das klang schon mal ganz anders.
1990 kam Gerhard Schröder nach Gorleben. Als Ministerpräsident einer rot-grünen
Koalition in Niedersachsen plädierte er für den Ausstieg aus dem geplanten atomaren
Endlager in Gorleben, weil das Deckgebirge keine Barrierenfunktion hat. Geologen machten
darauf aufmerksam, dass es keine durchgehende Tonschicht über dem Salzstock gab und in
der Nord-Ost-Flanke des Salzstocks sind Verbindungen zum oberen Grundwasser vorhanden.
Es ist wichtig, beständig an jene geologischen Befunde und politischen Einsichten zu
erinnern. Dazu soll diese aktualisierte Broschüre beitragen. Denn im Juni 2000 kam sogar
die Rolle rückwärts: Im Text des Konsensver-trages zwischen der rot-grünen
Bundesregierung und der Stromwirtschaft (14.6.2000) wird von den gleichen politischen
Repräsentanten, die 1990 in Niedersachsen noch für die Beendigung der Endlagererkundung
stritten, nämlich Gerhard Schröder und Jürgen Trittin, die Sprachregelung der Kohl-Ära
übernommen, der Salzstock Gorleben sei eignungshöffig. Wozu fragt man sich,
sollen dann noch Kriterien für die Endlagersuche und Vor-schläge unterbreitet werden,
welches Wirtsgestein neben Salz und welcher Standort neben Gorleben in Frage kommt?
Dieser Aufgabe widmete sich im Auftrag des Bundesumweltministers der Arbeitskreis
Endlagerung (AK End), ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium. Inzwischen wurden
mit dem positiven Planfeststellungsbeschluss zum Schacht Konrad, in dem die schwach- und
mittelaktiven Abfälle (sie machen rund 90 Prozent des Abfallvo-lumens aus) zudem Fakten
geschaffen. Das von Trittin propagierte Ein-Endlagerkonzept ist damit faktisch
ge-kippt. Und sollten überhaupt weitere Endlagerstandorte ins Spiel gebracht werden, wird
nach den bisherigen Vor-gaben die Gorleben-Karte beim Standortpoker wieder untergemischt
werden!
Eine ergebnisoffene neue und unbelastete Suche, eine weiße Landkarte, ist
das nicht, denn unweigerlich stehen Konrad und Gorleben und die dort bisher getätigten
Investitionen ständig im Raum. Darüberhinaus erhöht jeder Castortransport, der Gorleben
erreicht, den politischen Druck, am Ende Gorleben als Nationales Entsorungs-zentrum weiter
auszubauen.
Erhebliche Zweifel an der Eignung des Salzstocks Gorleben gibt es seit der
Standortbenennung im Februar 1977. Sie wurden im Prozess der "Erkundung"
mit diesem Begriff sollte vom tatsächlichen Bau der Nukleardeponie abgelenkt werden -
immer weiter fundiert und hätten bereits nach dem Wahlsieg von Rot/Grün im Herbst 98 zu
einem geordneten Abbruch der Bauarbeiten führen müssen. Geordnet, weil dort im Bergbau
212 Menschen (Zah-lenangabe lt. BMU) beschäftigt waren, die auch ein Recht darauf haben,
dass das Ende der bergtechnischen Er-schließung des Salzstocks sozialpolitisch abgefedert
wird.
Von einer weiteren Legislaturperiode Rot-Grün erwarten wir eine klare Absage an
Gorleben als potentiellem Endlagerstandort. Der Begriff Eignungshöffigkeit,
mit dem jahrelang die CDU-Umweltminister Töpfer und Merkel operierten, um den Weiterbau
der Einbahnstraße Gorleben zu rechtfertigen, muss als vage politi-sche
Hoffnung enttarnt werden, dass dem Widerstand im Wendland die Puste ausgeht, um dann in
Gorleben allen Warnungen zum Trotz ein nukleares Endlager für den hochradioaktiven und
wärmeentwicklenden Müll einzu-richten. Dieser hat es in sich, denn jener verbleibende
Rest, das sind 10% des Abfallvolumens, hat es in sich, denn er konzentriert 90%der
todbringenden Strahlung, die 1 Million Jahre sicher gegen die Biosphäre abgeschlossen
werden soll. Wir haben wachsam die politischen Überlegungen der EU-Kommission verfolgt,
Gorleben auch euro-paweit als Müllkippe zu öffnen. Auch hier gilt: Ein klare Absage
gegenüber diesen Planspielen besteht in der Aufgabe der Endlagererkundung in Gorleben.
Es drängt sich der fatale Gedanke auf, dass die bisherigen Kosten für das angeblich
ergebnisoffene Buddeln im Salz am Ende ein stärkeres Gewicht haben als die
wissenschaftlich begründeten Zweifel: 1,3 Mrd. Euro wurden bislang in Gorleben
ausgegeben. Der Umbau des ehemaligen Erzbergwerks Schacht Konrad schlug in etwa mit 800
Mio. Euro zu Buche (Zahlenangabe lt. BfS, Februar 2003). Bezahlt haben übrigens nicht
wirklich die Atom-stromproduzenten, die nach der Endlagervorausleistungsverordnung vom
Bund zur Kasse gebeten werden, be-zahlt haben wir alle, weil die Stromproduzenten diese
Gelder auf den Strompreis umlegten. Die Stromkonzerne haben für die gesamte nukleare
Entsorgung steuerfreie Rückstellungen gebildet, die sich bis Ende 2002 auf über 35 Mrd.
Euro summierten. Für uns die Forderung deshalb klar: die Bundesregierung muss die
Atomstromer zur Kasse bitten für eine weitere Endlagersuche und muss auch die
entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen da-für schaffen. Geschieht das nicht, dann
wäre es redlicher einzugestehen, dass der gesamte AK End-Prozess samt Folgegremien nur
ein Sandkastenspiel ist, eine leicht durchschaubare Hinhaltetaktik bis zur nächsten Wahl,
um dann in ein fürchterliches Geschrei ausbrechen zu können, dass eine
möglicherweise wieder CDU-geführte Bundesregierung Gorleben realisiert
In der umfassenden und über 25jährigen Debatte um das Endlager Gorleben haben wir
eindrucksvoll belegt, wie fragwürdig die bisherige Endlagersuche in der BRD angelegt war.
Auf zwei Ansätze will ich an dieser Stelle noch hinweisen, weil sie in allen bisherigen
Überlegungen des AK End keinerlei Berücksichtigung fanden. Es sind die Hinweise des
Braunschweiger Professors für Physikalische Chemie, Rolf Bertram, und des Niederländers
Prof. den Hartog, die auf die radiochemischen Prozesse im Salzgestein verweisen und davor
warnen, weiter auf Salz als Endlagergestein zu setzen.
Trotz der erdrückenden Fülle an Material im Pro und Contra um Gorleben ( in Büchern,
Zeitschriften, Vortrags-manuskripten, Zeitungsartikeln, Info-Blättern und Prozessakten)
begegnen wir immer wieder dem Kardinalfeh-ler: den Ausschlag für den Standort Gorleben
gaben in erster Linie politische Überlegungen und nicht geologi-sche Erkenntnisse. Da die
Erkundung nach Berg- und nicht nach Atomrecht vorangetrieben wurde, gab es
we-der eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, noch eine Anhörung oder
Klagemöglichkeit von Anwohnern, Ver-bänden, Kommunen mit bisher einer Ausnahme: der Graf
von Bernstorff konnte aufgrund seiner Salzgerechtig-keiten Klage führen. Diesen Umstand
hat auch Rot-Grün nicht verändert, sondern mit der Einfügung der Verän-derungssperre
bei der Novelle des Atomgesetzes sogar perpetuiert. Der neu in die Broschüre aufgenommene
Bei-trag von Rechtsanwalt Nikolaus Piontek erhellt diesen skandalösen Hintergrund.
Als Atomkraftgegner/innen verschließen wir uns nicht der Debatte um die nukleare
Entsorgung. Die schnelle Stilllegung aller Atomanlagen würde den Weg frei machen für
einen neuen Anlauf bei einer ergebnisoffenen Standortsuche. Die Umsetzung des
Atomkonsenses führt allerdings nicht zu einem schnellen Ende der A-tomkraft,
sondern zur Bestandssicherung des Atomkraftwerksparks (siehe Obrigheim). Deshalb
konzentrieren wir uns gegenwärtig auf den Nachweis, dass die vom AK End vorgegebenen geo-
bzw. sozialwissenschaftlichen Kriterien weder in Gorleben noch bei Konrad erfüllt werden
und leisten weiter Widerstand.
Wolfgang Ehmke
Salinas Salzgut GmbH Gorleben - wer wir sind und was wir wollen
Salz statt Atom
Salz fördern ist besser als Atommüll lagern: Unter diesem Motto will die Salinas
Salzgut GmbH das Salz aus dem Gorlebener Salzstock fördern und vermarkten. Salinas wurde
vor drei Jahren von Atomkraftgegnern aus dem Wendland gegründet und hat von Graf
Bernstorff ein Grundstück samt der Salzrechte direkt über dem Salzstock gepachtet. Mit
seinen Plänen steht das Unternehmen in Konkurrenz zur Atomlobby, die den Salzstock
bekanntlich zum Endlager für hochradioaktiven Atommüll umfunktionieren will. Doch der
taugt nicht für ein atomares Endlager, das ist wissenschaftlich seit Jahren bewiesen.
Im Poker um den Salzstock hat Salinas das Bergrecht auf seiner Seite. Denn wer seine
Salzrechte nutzen will, kann nicht so leicht enteignet werden. Noch werden wir durch
endlose und kostenträchtige Rechtsstreitigkeiten an unserem Vorhaben gehindert. Aber wir
werden weiter mit allen juristischen Mitteln um unser Recht am Gorlebener Salzstock
kämpfen.
Schon jetzt hat Salinas Gorlebensalz" auf den Markt gebracht. Es stammt
allerdings nicht aus dem Gorlebener Salzstock, denn dort dürfen wir noch nicht bohren.
Vorläufig bezieht Salinas sein Salz aus einer kleinen Saline, wo nach traditionellem
Verfahren ein naturbelassenes Produkt hergestellt wird. Der Gewinn fließt in das
Salinas-Projekt.
Wer Salinas unterstützen will, kann einen Gesellschafteranteil für 500 Mark erwerben.
Nähere Informationen bei der
Salinas Salzgut GmbH, Hauptstraße 6, 29471
Gartow
Tel: 05846/ 1208 Fax: 05846/ 979011 Email: SALINAS SALZGUT@t-online.de
http://
www.wendland-net.de/salinas
Wolfgang Ehmke
Zweifel von Anfang an
Die Jahre 1977-1986
Ernst Albrecht (CDU), niedersächsischer Ministerpräsident in den Jahren 1976 bis
1990, hatte sich zu Beginn seiner Amtszeit ausschließlich aus politischen Gründen für
Gorleben als Stand-ort des Nuklearen Entsorgungszentrums" entschieden. 17 Jahre
dauerte es, bis jemand, der es wissen mußte, wie es zur Standortbenennung Gorlebens kam,
sich outete" und unsere Vermutung bestätigte: Kronzeuge war der damalige
Vizepräsident des niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung (NLfB), Prof. Gerd
Lüttig.
Das Kürzel NEZ stand für eine Wiederaufarbeitungsanlage (geplanter Durchsatz: 1.500 t
Schwermetall pro Jahr), eine Eingangshalle für die abgebrannten Brennelemente, eine
Brennelementefabrik, oberirdische Pufferläger für den anfallenden Atommüll, einer
Konditionierungsanlage und schließlich jenes nukleare Endlager im Salzstock
Gorleben-Rambow.
Sowohl auf dem internationalen Endlagersymposium in Braunschweig vom 21.-23.8.93 als
auch auf einer öffentlichen Veranstaltung in Lüchow im November 93 berichtete Lüttig
über die Erfahrungen, die er Ende 1976 machen mußte, nachdem er als Gutachter
verschiedene Salzstöcke im norddeutschen Raum auf ihre Eignung als
Atommüllendlagerstätte hin untersucht hatte. Nach seinem damaligen Urteil sei Gorleben
nur dritte Wahl" gewesen, sagte Lüttig.
Albrecht habe ihm gegenüber darauf hingewiesen, daß die DDR dicht an der Grenze in
Morsleben eine Atommülldeponie eingerichtet habe. Mit den Worten Jetzt werden
wir´s denen mal zeigen" und Da wird sich die Ostzone schön ärgern",
habe Albrecht dann erklärt, warum er sich ebenfalls für einen Ort an der Grenze,
nämlich Gorleben, entschieden habe. Die gegenteiligen Empfehlungen der Geologen habe
Albrecht mit der Bemerkung abgetan: Ihr kommt auch noch zu eurem Recht." (FR
27.11.93)
Möglicherweise hatte Ernst Albrecht darauf gesetzt, daß sein Votum die DDR-Regierung
oder die Bonner SPD-geführte Bundesregierung unter Kanzler Helmut Schmidt provoziert.
Aber nichts dergleichen geschah, und seitdem kommen nicht nur Geologen zu Wort: um
Gorleben wird erbarmungslos politisch und wissenschaftlich gestritten.
Nach Bergrecht und nicht nach Atomrecht - also unter Auschluß der Öffentlichkeit -
wird seitdem in Gorleben gebohrt, abgeteuft und unter Tage gebuddelt (siehe den Beitrag von Marianne Fritzen in diesem Heft).
Im Mai 1977 hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in einem
Bericht mit dem Titel Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle" folgende Aussagen
getroffen:
Ziel einer sicheren Endlagerung radioaktiver Abfallstoffe muß es sein, die von
ihnen ausgehende schädigende Strahlung vollkommen von der Biosphäre abzuschirmen. Je
nach Zusammensetzung der Abfallstoffe beträgt die notwendige Isolierungszeit wenige
Jahrzehnte bis einige 100.000 Jahre. Die geologische Abschirmung muß auch dann noch
zuverlässig wirksam sein, wenn sich im Laufe dieser Zeit die geologischen und
klimatischen Umweltbedingungen ändern. Geologische Formationen in großer Tiefe ohne
Kontakt zum Grundwasserkeislauf bieten sich als Lagerungsmöglichkeit an" (S.7).
Diese Zielvorgabe könnten wir unter der Prämisse des Atomausstiegs bedenkenlos
gutheißen. Die Endlagersuche muß sich folgerichtig auf tiefe geologische Formationen
konzentrieren. Als der Standort Gorleben ins Spiel gebracht wurde, warnte jedoch das NLfB
(Die hydrogeologischen Gegebenheiten im Raum Gorleben, derzeitiger Kenntnisstand und
Vorschläge zur weiteren Erkundung", S. 4/5 Februar 1978):
Es habe auch in jüngster Zeit (geologisch betrachtet!) aktive Ablaugungsvorgänge an
der Salzstockoberfläche gegeben;
Die Lagerung von wärmeentwickelnden Abfällen könnte zu einer Vergrößerung und
Veränderung der Grundwasserbewegungen führen;
Die hydrogeologischen Untersuchungen müß-ten Aufschluß darüber bringen, ob der
Salzstock im Deckgebirge durch Tone und Schluffe von ausreichender Mächtigkeit gegen
Grundwasserkontakt lückenlos abgedeckt sei;
Es müßte geklärt werden, ob über dem Salzstock und seitlich davon mehrere
Grundwasserstockwerke voneinander hydraulisch getrennt sind.
Nachdem die Ergebnisse der Tiefbohrungen und der Schachtvorbohrungen vorlagen, schrieb
die Bürgerinitiative Umweltschutz am 28.6.82 an den damaligen Innenminister Gerhard R.
Baum (FDP), in dessen Ressort die Zuständigkeit für die Endlagersuche zu jener Zeit lag.
Die Bohrprotokolle, soweit sie der BI vorlagen, belegten: Es gab Salzlauge oberhalb (!)
des Gipshutes, Gaseinbrüche und Carnallit-Einschlüsse (Carnallit-Kristalle schmelzen
schon bei ungefähr 850 Celsius und setzen Wasser frei). Hinzu kam eine
äußerst komplizierte Verfaltung des Salzstocks.
Wissenschaftlich fundiert wurde die BI-Kritik durch ein 300 Seiten umfassendes
Gutachten des Kieler Quartärgeologen Prof. Dr. Klaus Duphorn, der im Auftrag der PTB die
Bohrergebnisse unter die Lupe nahm. Erste wichtige Feststellung ist nach einem
ausführlichen Bericht der taz vom 6.7.82, dass der Salzstock sich in der jüngsten
geologischen Erdzeit, dem Quartär, und nicht wie erhofft im Tertiär herausgebildet hat.
Auf 7,5 Quadratkilometer Grundfläche lägen mächtige, wasserführende
Schmelzwassersände ohne wasserhemmende Ton- oder Gipsschichten direkt auf dem
Salzgestein. Über der Nordhälfte - heute wird ausschließlich die NO-Flanke nach der
Reduktion der Endlagerpläne um 50% erkundet" - seien an mehreren Stellen
Verbindungen zum oberen Grundwasserstockwerk vorhanden, dadurch sei Salzwasser bis auf 70
m unter Gelände aufgestiegen. Durch Ablaugungsprozesse habe sich eine Rinne gebildet. Ein
Relikt des ursprünglichen Salzstockoberteils sei eine Aufragung (steiler
Zahn"), die bis zu 133m unter die Erdoberfläche herankomme. In den Salzstockflanken
würden die Sedimentsschnichten mit einem spezifisch höheren Gewicht als das Salz nach
unten sacken und das Salz regelrecht dadurch hochpressen.
Am 5. Juli 82 konterte" der parlamentarische Staatssekretär des
Bundesministeriums für Forschung und Technologie, Erwin Stahl, mit einer
Pressemitteilung, in der es heißt, dass aufgrund der Thesen" (sic!) Prof.
Duphorns zur Zeit kein grundsätzlich neuer sicherheitsmäßiger Sachverhalt
erkennbar sei". Ein Erfordernis zur Untersuchung weiterer Standorte sei laut Stahl
derzeit nicht gegeben" Anschließend wird
Duphorn gerügt, Aussagen zur Eignung des Salzstocks als nukleares Endlager dürften
aus seiner Einzeluntersuchung" nicht abgeleitet werden.
Unter der Überschrift Wachsende Kritik an der Studie über Sicherheit des
Endlagers Gorleben" berichtet die EJZ am 25.10.82 über die erste
Bürgerdialog-Veranstaltung in Hitzacker. Neun Stunden lang diskutierten Wissenschaftler
und Bürger/innen die vorläufige Studie des Projekts Sicherheitsstudien
Entsorgung", die unter einer Wissenschaftlergruppe der TU Berlin unter Prof. G.
Memmert im Auftrag des Bundesinnenministeriums erarbeitet worden war. Der Bund hielt an
Gorleben trotz der Rinne" und des steilen Zahns" fest. Umstritten
waren auf dieser Veranstaltung vor allem die Rechenmodelle Memmerts, die beweisen sollten,
dass auch bei einem Absaufen des Salzstocks nach Einlagerung von Atommüll die
natürlichen Barrieren ausreichten, um die Strahlenbelastung über Tage hinreichend
klein" zu halten. Zu offensichtlich wurde, daß mit diesen Aussagen dem Salzstock das
Prädikat geeignet" verliehen werden sollte. Dr. R. Martens von Institut für
Geographie und Wirtschaftsgeographie der Uni Hamburg zweifelte die Aussagekraft der Studie
an, sie würde eine Reihe von Vereinfachungen enthalten und derart weitgehende Prognosen
seien unhaltbar. Sekundiert wurde dessen Aussage durch den Bremer Diplom-Physiker Gerald
Kirchner, der den Risikozeitraum von 10.000 Jahren, der der Studie zugrundelag, als zu
gering bezeichnete. Die Frage wurde am Ende laut gestellt: Warum gibt es keine parallele
Erkundung mehrerer Salzstöcke? Warum wird nur Salzgestein als Endlagerformation in
Betracht gezogen?
In der Folgeveranstaltung Ende Mai 1983 appellierte Prof. Duphorn an die BGR:
Untersuchen Sie andere Standorte". Doch die Endlagerbauer stellten bereits
Überlegungen an, wie die Schächte abgeteuft und ausgekleidet werden sollten.
Am 20. Juni 1984 fand eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen
Bundestags zum Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der Kernkraftwerke und
anderer kerntechnischer Einrichtungen" statt. Von den 9 Gutachtern sprachen sich 5
für den Abbruch derErkundung" des Salzstocks Gorleben aus (vergl. 416-seitiges
Protokoll, Drucksache 10/37). Die Anhörung blieb ohne politische Konsequenz. Im Juli 1985
folgte eine Anhörung von Experten durch die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion. Die
weitere Erkundung des Salzstocks sei grotesk", sagte Prof. Eckard Grimmel.
Prof. Duphorn empfahl als Extremlösung", von Gorleben abzurücken oder
zumindest gleichzeitig andere Salzstöcke obertägig zu erkunden. Statt eines
bergmännischen Aufschlusses plädierte Prof. Duphorn dafür, weitere Tiefbohrungen
durchzuführen. Der Standort Gorleben war eine politische Entscheidung und ist es
bis heute geblieben", stellte Prof. Günter Hermann fest (EJZ 5.7.85).
Erstmalig tritt auch die PTB offen für Parallelbohrungen" ein. Das aber
sollte herbe Konsequenzen haben: am 25.7.85 berichtet die Frankfurter Rundschau, Bonn habe
der PTB neue Überlegungen zur Standortsuche untersagt (Maulkorb für kritische
Äußerung über Gorleben"):
Die Bundesregierung hat der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
untersagt, Überlegungen anzustellen, ob als Alternativen zum Gorlebener Salzstock auch
andere mögliche Endlagerstätten für Atommüll erkundet werden sollten. Professor Helmut
Röthemeyer von der PTB bestätigte am Mittwoch die Existenz dieser Weisung und
bezeichnete sie als eine unangenehme Sache".
Wie Röthemeyer vor Journalisten in Hannover berichtete, hatte die PTB bereits im Mai
1983 eine Zusammenfassung der bis dahin vorliegen-den Untersuchungsergebnisse mit einer
internen Gesamtbewertung" verbunden, die zu der Empfehlung gelangte, "das
Erkundungsrisikobreiter zu streuen". Der Wunsch der PTB sei gewesen, auch andere
Salzstöcke zu erkunden. Nachdem dieses Papier in politische Kanäle" gelangt
sei, habe die Bundesregierung der PTB in einer Besprechung, an der mehrere
Bundesministerien beteiligt gewesen seien, die Weisung erteilt, sich bei ihrer Beurteilung
auf den Standort Gorleben zu beschränken."
Schließlich bezeichnete Prof. Seibold, Präsident der Deutschen
Forschungsgemeinschaft, den Salzstock Gorleben als ungeeignet für ein atomares Endlager
(NDR-Hörfunk, 15.10.85, Aus Forschung und Technik").
Natürlich werde der Salzstock nicht gesundgebetet", sagte
Bundesforschungsminister Dr. Riesenhuber in Gorleben anlässlich des Festes des
ersten Kübels", dem Beginn des Schachtabteufens am 18.9.86. Die Kritik an der
Rechtsgrundlage der Erkundung", die auf der Basis des Bergrechts vorgenommen
wurde, das normalerweise der Gewinnung von Bodenschätzen Anwendung findet, wies
Riesenhuber zurück. Unter den heutigen Gegebenheiten sollten nicht nur den Abbau
interessanter Stoffe, sondern schon allein die für eine Einlagerung von Abfällen
geeigneten geologischen Formationen als Bodenschätze betrachtet werden, denn die
Atommüllagerung sei durchaus ein Wirtschaftsfaktor (EJZ 20.9.86).
Die Bundesregierung mauert permanent. Eignungskriterien, so weit sie überhaupt
vorlagen, werden schleichend revidiert. Das Mehrfachbarrierenkonzept, mit dem verhindert
werden sollte, daß Radioaktivität über Wasserwegsamkeiten in die Biosphäre dringt,
wird aufgegeben. Dem Deckgebirge käme, wenn die wassersperrige Tonschicht über dem Salz
fehle, deshalb eine Barrierefunktion zu, weil es zu einer hohen Verdünnung"
der Radioaktivität im Deckgebirge käme, behauptet Prof. Röthemeyer (PTB) in einem Buch
(Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wegweiser für eine verantwortungsbewußte
Entsorgung in der Industriegesellschaft", 1991) - eine Risikostreuung ganz besonderer
Art. Letztlich klammert sich der Bund an den unwissenschaftlichen Begriff der
Eignungshöffigkeit", sobald es um Gorleben geht. Abgeleitet ist der Begriff
von Hoffnung". Hoffen tun wir auch: auf wissenschaftlich fundierte Einsicht,
dass der Salzstock als nukleares Endlager untauglich ist und den Mut von Politikern und
Behördenvertretern, daraus adäquate Schlüsse zu ziehen.
Marianne Fritzen
Atomrecht,
Bergrecht, Unrecht
Am 23. Juni 1980 fand im Deutschen Bundestag ein Gorleben-Hearing statt.
Im Speisewagen des IC Dortmund-Hannover wird am späten Abend Prof. Dr. Helmut Bley vom
Historischen Seminar der Universität Hannover Zeuge eines Gesprächs zwischen einem
Ministerialbeamten, der sich für das Planfeststellungsverfahren in Gorleben zuständig
erklärte, und einem Prof. Heintz, der für die Schachtbohrungen verantwortlich ist. Es
ging um juristische Fragen. Gesprächsinhalt war, schreibt Prof. Bley, die Frage,
wie man den Schacht für eine Erkundungsbohrung so auslegen könne, daß er für das
Endlager bereits geeignet sei, ohne damit die atomrechtliche Verfahren (ich meine es wurde
gesagt nach § 9b) Planfeststellungsverfahren und die anschließenden bergrechtlichen
Genehmigungen in Gang zu setzen - d.h. diese zu umgehen."
Halten wir fest: Bereits am 10.03.1978 hat der Niedersächsische Landtag ein
Gesetz zur Änderung und Bereinigung des Bergrechts im Lande Niedersachsen"
beschlossen und verkündet. §2b erhält folgenden Inhalt: (1) Für Anlagen zur
untertägigen Speicherung oder Ablagerung von festen, flüssigen oder gasförmigen
Stoffen, und zwar für die Herstellung und den Betrieb der Anlagen und für vorbereitende
Untersuchungen des Untergrundes, gelten die § entsprechend. Die §§ 135 bis 147 gelten
entsprechend, wenn an den Anlagen oder den Untersuchungen ein öffentliches Interesse
besteht. Ein öffentliches Interesse besteht insbesondere, wenn die Anlagen oder
Untersuchungen der Energieversorgung oder der Durchführung einer gesetzlich
vorgeschriebenen Aufgabe dienen."
Mit dieser Gesetzesänderung des Bergrechts wurde für die Durchführung der Bohrungen
in Gorleben eine wesentliche Erleichterung für die Betreiber geschaffen.
Hürde bleibt allerdings das Atomgesetz. §9a (3) besagt: ... der Bund hat
Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Sie
können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen."
Wichtig, und in der Diskussion immer wieder hervorgehoben, der §9b Atomgesetz. Planfeststellungsverfahren.
Warum dieses Hin- und Hergezerre zwischen Bergrecht und Planfeststellung? Die Ursache
wird deutlich, wenn man den Absatz (4) dieses Paragraphen liest. Da heißt es: Die
Bekanntmachung des Vorhabens und des Erörterungstermins, die Auslegung des Plans, die
Erhebung von Einwendungen, die Durchführung des Erörterungstermins und die Zustellung
der Entscheidungen sind nach der Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 4 Satz 3
vorzunehmen."
Was also tun Behörden, wenn sie sich in solch einer Zwickmühle befinden?
Sie lassen Gutachten erstellen!
Zur Klärung der Frage, ob nun für das Schachtabteufen ein Planfeststellungsverfahren
nach § 9 b Atom-Gesetz erforderlich ist, oder ob die Vorschriften des Bergrechts
genügen, hat der damalige Bundesinnenminister Dr. G. Baum von Prof. Dr. Rüdiger
Breuer/Trier ein Rechtsgutachten über genehmigungsrechtliche Behandlung der
Schächte für das geplante Endlagerbergwerk im Salzstock Gorleben sowie über die
Ausgestaltung des Planfeststeltungsverfahrens" erstellen lassen.
Prof.. Breuer legte dieses Gutachten im Juni 1981 dem Bundesinnenminister vor. In den
Vorgaben (S.3) wird u.a. von Folgendem ausgegangen: Das Endlagerbergwerk soll
durch zwei Schächte betrieben werden. Der eine Schacht (1) dient dem Transport der
Abfälle und ist ausziehender Wetterschacht, weit Einlagerungstransporte grundsätzlich in
den Abwettem erfolgen sollen. Er ist außerdem für gelegentliche Transporte von
Großteilen bestimmt. Der zweite Schacht (II) ist einziehender Wetterschacht. In ihm
sollen Salzförderung, Seilfahrt und Materialtransporte vorgenommen werden. Beide
Schächte sollen einen lichten Durchmesser von 7,5 m haben."
Pikant, daß die Vorgaben für die Schachtbreite bereits mit 7,5 m angegeben ist.
Im IC-Gespräch feilschten die Beamten noch darum, ob und unter welchen Umständen
dieser Schachtdurchmesser (7,5m) erreicht werden könne. Für einen Erkundungsschacht sind
3,5 - 4,00 m ausreichend.
Für einen betriebsgerechten Bergwerksschacht sind etwa 7,5 m nötig!
Fazit: Irgendwann zwischen dem Gorleben-Hearing 1980 und der Vergabe des Gutachtens an
Prof. Breuer ist die Kungelei im IC aufgegangen.
Noch einmal: Was für spezifische Merkmale beinhaltet ein Planfeststellunsverfahren?
Ich zitiere: Die spezifischen Merkmale der Planfeststellung bestehen in der
Förmlichkeit des Verfahrens, das sich in ein Anhörungs- und ein Beschlußverfahren
gliedert, sowie in ihrer Konzentrationswirkung, die der grundsätzlich umfassenden
Sachprüfung des Vorhabens, der notwendigen Folgemaßnahmen und der erhobenen Einwendungen
entspricht."
Prof. Dr. Breuer kommt in seiner Zusammenfassung (S.63) zu dem Ergebnis: Als
wesentliches Ergebnis ist festzuhalten, daß das Abteufen und der Ausbau der beiden
Schächte für 'das geplante Endlagerbergwerk im Satzstock Gorleben neben der
bergrechtlichen Betriebsplanung der vorherigen Planfeststellung nach § 9b
Atom-Gesetz bedürfen. Somit ist ein Parallelverfahren" bei der Zulassungsakte
erforderlich." Prof. Dr. Breuer schließt seine Zusammenstellung mit Auch
das Gebot grundrechtskonformer Verfahrensgestaltung stützt das Erfordernis der
vorherigen, dem Schachtbau vorgeschalteten Planfeststellung. Andernfalls würde
klagebefugten Dritten die grundrechtsrelevante vorgängige Verfahrensbeteiligung
abgeschnitten."
Bergrecht
Wir erinnern: Am 10. März 1978 wurde das Berggesetz für das Land Niedersachsen
geändert.
Am 10. Dezember 1980 hält Dr. jur. o.Prof. Dietrich Rauschning von der Universität
Göttingen einen Vortrag vor der Gorleben-Kommission in Lüchow.
Thema: Rechtliche Erfordernisse für die bergmännische
Erkundung des Salzstockes auf Eignung zu einem Endlager für radioaktive Abfälle."
Rauschning fasst seine Erwägungen in 5 Thesen zusammen. Sie wörtlich
zu zitieren würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Daher nur die wichtigsten
Überlegungen.
1. Wenn das Ergebnis der Tiefbohrungen nicht eine Eignung des untersuchten
Satzstockes für ein Endlager ausschließt, sind weitere Eignungsuntersuchungen im Wege
der bergmännischen Erkundung vorzunehmen... Die Schachtanlage muß von Ausrüstung und
Dimension her den bergrechtlichen Anforderungen entsprechen... Es ist davon auszugehen,
daß der gleiche Schacht dann, wenn die bergmännische Erkundung die Eignung des
Satzstockes für ein Endlager ergibt, in die Pläne über die Errichtung und den Betrieb
des Endlagers einbezogen wird."
2. in § 9 b AtG ist das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den
Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle
angeordnet. Ein Planfeststellungsverfahren hat regelmäßig eine Konzentrationswirkung und
ersetzt alle für das Vorhaben sonst erforderlichen Genehmigungen. In §9 b Abs. 5 Ziff. 3
ist aber die Ausnahme ausdrücklich festgestellt, daß die Zulässigkeit des Vorhabens
nach Berg- und Tiefspeicherrecht im Planfestellungsverfahren nicht festgestellt werden
kann; hierüber entscheiden weiterhin die Bergbehörden nach Bergrecht..."
Es folgen dann Äußerungen zu dem geänderten Berggesetz für das Land Niedersachsen
und der Notwendigkeit von Betriebsplänen etc...Die Klimmzüge, die in den
Erwägungen" angestellt werden, sind beachtenswert.
Zitat von S. 4: Die Bergaufsicht nach § 196 ABG war in der
alten Fassung ausdrücklich als polizeiliche" Aufsicht bezeichnet; damit ist
klargestellt, das die Bergbehörden die - nach gegenwärtigem Sprachgebrauch
ordnungsrechtliche Aufsicht ausüben. Wenn sich aus dem Betriebsplan oder in der Praxis
ergibt, daß die dort vorgesehenen Arbeiten nicht der Erkundung des Untergrundes, sondern
derart der Errichtung oder Herstellung der Anlage dienen , daß ein atomrechtliches
Planfeststellungsverfahren dafür erforderlich ist, dann muß die Bergbehörde
entsprechend einschreiten. Ob jener Fall vorliegt, ist allerdings nicht nach Bergrecht,
sondern nach Atomrecht zu entscheiden."
Eine weitere Kuriosität auf S.6: Eine andere Auslegung mit der Konsequenz,
daß der Schacht zur Erkundung des Untergrundes eines Planfeststeltungsbeschlusses
bedürfte, ein Plan-feststellungsbeschluß aber nur nach gesicherten Erkenntnissen über
die Standorteignung möglich wäre, die durch den Erkundungsschacht gewonnen werden
sollen, würde gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen. Mit dieser Verknüpfung würde
die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens praktisch insgesamt unmöglich
gemacht. Es wäre ein Verbot mit dem Vorbehalt einer - im Planfeststellungsbeschluß zu
erteilenden - Erlaubnis ausgesprochen, die Erteilung der Erlaubnis aber praktisch durch
die Verfahrensanforderungen ausgeschlossen. Eine solche Rechtsgestaltung hat das
Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung über die Mitfahrerzentralen als gegen das
Rechtsstaatsprinzip verstoßend für verfassungswidrig erklärt."
Ein Endlager für radioaktive Abfälle entspricht also einer Mitfahrzentrale! 4m
Schachtbreite oder 7,5 m? Schlußfolgerung von Prof. Rauschning:
Ohne nähere Anhaltspunkte ist nicht davon auszugehen, daß ein
Erkundungsschacht ein kleineres Ausmaß haben müßte als ein späterer
Betriebsschacht.:"
Und, last but not least, die Schlußfolgerung:
Bei dieser Sach- und Rechtstage bin ich der Auffassung, daß das Abteufen
eines Erkundungsschachtes und das Auffahren von Erkundungsstrecken einschließlich der
dazu erforderlichen Nebenanlagen der bergrechtlichen Betriebsplanpflicht und der
Bergaufsicht unterliegen, nicht aber einem atomrechtlichen
Planfeststellungsbeschluß."
Noch bevor also am 1. Januar 1982 das Bundesberggesetz vom 13. August 1980 in Kraft
tritt, sind in Bonn und Hannover Fakten geschaffen.
Mit Schreiben vom 17. Juli 1981 teilt der Bundesminister des Innern (Herr Baum) der
Bürgerinitiative Umweltschutz mit:
Nach eingehender Prüfung der Frage des anzuwendenden Genehmigungsverfahrens
gehen die Beteiligten Bundesressorts davon aus, daß das geplante Abteufen der
Schachtanlage im Salzstock bei Gorleben nur der Durchführung eines bergrechtlichen
Verfahrens zur Voraussetzung hat. Dies ist auch die Meinung der Niedersächsischen
Landesregierung."
Auf unsere Schreiben vom 23. Juli und 18. September 1981 antwortet dann der
Innenminister am 2. Februar 1982:
Ich habe alte Gesichtspunkte, die für die Entscheidung von
Bedeutung sein könnten, abgewogen und hierbei auch die in Ihrem Schreiben vorgetragenen
Aspekte in meine Prüfung einbezogen. Im Ergebnis bin ich jedoch zu der Entscheidung
gelangt, daß vor einem Antrag auf Planfeststellung (i.S.v. § 9 b des Atomgesetzes) die
Eignung des Satzstockes durch Abteufen von Schächten noch genauer zu erkunden ist. Ein
Planfeststellungsverfahren kann daher erst eingeleitet werden, wenn nach Überzeugung der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt der Satzstock für die Errichtung eines Endlagers
geeignet ist. Diese Voraussetzung ist aber noch nicht gegeben.
Das Abteufen der Schächte erfolgt ausschließlich zu Erkundungszwecken und entfaltet
deshalb keine präjudizierende Wirkung im Hinblick auf eine spätere Nutzung der Schächte
als Teile des Endlagers. Gegenstand des bergrechtlichen Verfahrens werden deshalb nur
bergtechnische Maßnahmen sein.
Jegliche Einbeziehung von nuklear-spezitischen Aspekten und deren Prüfung ist
ausgeschlossen und bleibt dem im Falle der Eignung des Salzstocks durchzuführenden,
Planfeststellungsverfahren vorbehatten." (Hervorhebung des Textes durch Verf.)
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen: Weder die Überlegungen zur Umgehung der
ehemaligen Kriterien für ein Deckgebirge, noch die angestellten Anstrengungen der PSE
oder der Bau der Pilotkonditionierungsanlage in unmittelbarer Nähe des
Endlagerstandortes. Es werden Tatsachen geschaffen und Unrecht wird zu Recht.
Nikolaus Piontek
Die Auseinandersetzung um ein Endlager Gorleben unter neuen
Bedingungen:
Neues Atomgesetz, Erkundungsmoratorium und AK Auswahlverfahren Endlagerstandorte
Mit der Vereinbarung zwischen der BRD und den Energieversorgungsunternehmen vom
14.06.2000 hat die Rot-Grüne Bundesregierung den Grundstein für eine neue Atompolitik
gelegt. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Rahmenbedingungen sind inzwischen
gesetzlich umgesetzt worden. Für die Endlagersuche hat die Vereinbarung die Unterbrechung
der Erkundungsarbeiten am Salzstock Gorleben (Moratorium) und eine Neuorientierung bei der
Suche nach einem Bundesendlager gebracht. Wie ist die neue Lage aus Sicht der Betroffenen
einzuschätzen ?
1. Atomgesetz
Die Änderung des Atomgesetzes schafft neue rechtliche Rahmenbedingungen für ein
Endlagervorhaben in Gor-leben vor allem im Hinblick auf die Enteignungsvorschriften, die
für die mögliche Verwirklichung eines Endla-gers von besonderer Bedeutung sind, weil der
Eigentümer an weiten Bereichen des Salzstocks, Andreas Graf v. Bernstorff dem Vorhaben
seine Zustimmung verweigert. Ohne die Rechte zu dem Salzstock lässt sich aber ein
Endlager in dem bisher geplanten Ausmaß nicht verwirklichen. Gestrichen wurden die §§
9d bis 9f AtG, nach de-nen für die Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur
Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie für Zwecke der Vornahme wesentlicher
Veränderungen solcher Anlagen oder ihres Betriebs die Enteignung zulässig ist. Diese
Vorschriften waren erst durch das Gesetz vom 06.04.1998 in das AtG aufgenommen worden,
nachdem erkannt wurde, dass die Vorschriften des Bergrechts für eine Enteignung wohl
nicht ausreichend sind. Die ent-sprechenden Anträge, den Grundeigentümer schon für das
Erkundungsvorhaben nach Bergrecht zu enteignen, sind inzwischen vom Bundesamt für
Strahlenschutz jedenfalls zurückgenommen worden. Zur Begründung dafür, dass nun auch
die gerade erst in das Atomgesetz eingefügten genannten Enteignungsvorschriften wieder
aufge-hoben wurden, führt die Bundesregierung aus, dass "für die Beibehaltung der
Enteignungsregelungen derzeit kein Anlass gesehen wird, weil für die angestrebte
Erkundung von Endlagerstandorten eine auf Akzeptanz gerichtete Vorgehensweise für
ausreichend erachtet wird". Worauf sich diese Hoffnung auf Akzeptanz gründet, bleibt
uner-wähnt. Aus meiner Sicht besteht für das BfS kein Anlass davon auszugehen, dass das
Endlagervorhaben akzep-tiert wird, denn der Grundeigentümer ist nach wie vor nicht
bereit, ein atomares Endlager zu dulden. Da im übri-gen eine Enteignung nur aufgrund
eines Gesetzes möglich ist, fehlen derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Enteignung. Bei einer Beschränkung auf ein Endlager nur im Nordostteil des Salzstocks
scheint eine Enteig-nung verzichtbar, denn dort ist der Großteil der Flächen im Eigentum
der Betreiberseite. Nur für verhältnismäßig kleine Grundstücke ist der Bund nicht
berechtigt, so dass es denkbar erscheint, ein Endlager um diese
"Fremd-grundstücke" herum zu errichten.
An dieser Stelle ist daran zu erinnern, dass bereits die Umweltministerin Merkel eine
Verkleinerung des Endla-gerprojektes wegen der Verringerung der zu erwartenden
Abfallmengen angekündigt hat. Auch die Erkundung soll (zunächst?) auf den Nordostteil
beschränkt bleiben. Bei den jetzt noch zu erwartenden Abfallmengen würde der Nordosten
völlig ausreichen, erst recht dann, wenn ein Endlager Konrad (in das allerdings nicht
hoch aktive wärmeentwickelnde Abfälle, also z.B. abgebrannte Brennelemente, eingelagert
werden können) in Betrieb geht.
Aber von der Gesetzesänderung unverändert bleibt es in § 9a III AtG bei dem Auftrag
des Bundes Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
einzurichten. Diese Aufgabe kann der Bund ganz oder teilweise Dritten übertragen.
Ebenso ist der ebenfalls erst 1998 in das Atomgesetz eingefügte §9g geblieben, nach
dem zur Sicherung der Pla-nung und Erkundung von Endlagern Veränderungssperren bis zu 10
Jahren durch Rechtsverordnung des Bundes verhängt werden dürfen. Eine
Veränderungssperre ist das Verbot im Plangebiet auf der Oberfläche oder im Un-tergrund
wesentlich wertsteigernde oder das Vorhaben erheblich erschwerende Veränderungen
vorzunehmen. Es war bereits angekündigt worden, dass die jetzige Bundesregierung eine
solche Veränderungssperre beschließen will. Das Vorhaben Salinas (im Jahre 1996 hat das
Unternehmen Salinas mit der Billigung des Grundeigentümers einen Plan zum Abbau von Salz
im Gorlebener Salzstock gestellt) wäre davon in erster Linie betroffen.
2. Moratorium
Der Atomkonsens sieht in Anlage 4 ("Erklärung des Bundes zur Erkundung des
Salzstockes in Gorleben") eine Unterbrechung der Erkundung des Salzstockes für
mindestens 3, längstens jedoch 10 Jahre vor. Das Moratorium bedeutet nicht die Aufgabe
von Gorleben als Standort für ein Endlager. Vielmehr sollen Fragestellungen zu Zwei-feln
(des Bundes, die Atomindustrie hat sich dem nicht angeschlossen) am bisherigen
Endlagerkonzept beantwor-tet werden. Stichworte sind in diesem Zusammenhang Gasbildung im
Salz, Rückholbarkeit, Geeignetheit von Salz, Kritikalitätsausschluss bei direkter
Endlagerung und Empfehlungen der internationalen Strahlenschutz-kommission.
Das beschlossene Moratorium wurde in den Rahmenbetriebsplan zur Erkundung des
Salzstocks Gorleben aufge-nommen. Am 29.09.2000 wurde der Rahmenbetriebsplan bis zum
30.09.2010 verlängert, wobei das vereinbarte Moratorium von 3 bis 10 Jahren samt der im
Atomkonsens enthaltenen Begründung als eine ergänzende Verän-derung des
Rahmenbetriebsplans zugelassen wurde. Diese Regelung bedeutet, dass die Erkundung ohne
Verän-derung des Rahmenbetriebsplans fortgesetzt werden kann, falls das Moratorium vor
der Befristung der Zulassung zum 30.09.2010 beendet werden sollte.
Ein Antrag auf Planfeststellung nach § 9b AtG ist bereits seit Beginn der
Erkundungsarbeiten beim Niedersächsi-schen Umweltministerium gestellt worden. Das
Planfeststellungsverfahren wurde bislang aber nicht eingeleitet.
Schon seit vielen Jahren werden die bergrechtlichen Betriebspläne von unserer Seite
nicht mehr angefochten, nachdem verschiedene Verfahren zwischen 1985 und 1995 ohne Erfolg
blieben. Eine direkt gegen den Rahmen-betriebsplan gerichtete Klage von 1985 ist in der
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade vom 16.07.1991 vom Gericht für zulässig
gehalten worden. Allerdings sah das Gericht keine Verletzung der
Salzabbaugerechtig-keiten, weil der zugelassene Betriebsplan in diese Rechte wegen der in
ihm enthaltenen Klausel nicht eingreift.
Zur Zeit lässt sich ein Ende des Moratoriums nicht absehen. Es steht zu vermuten, dass
sich die jetzige Bundesre-gierung bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahre 2006 an
dieses Thema nicht heranwagen wird. Allerdings muss man damit rechnen, dass die in §9g
AtG vorgesehene Veränderungssperre in absehbarer Zeit verhängt wird. Salinas und auch
der Grundeigentümer haben angekündigt, dass sie gegen eine Veränderungssperre Klage
erhe-ben wollen. Sie sehen darin einen nicht gerechtfertigten Eingriff in ihr
Eigentumsrecht, denn das Erkundungsvor-haben ist nicht ausreichend legitimiert, weil ihm
eine auf politischen Opportunismus und nicht auf Sicherheitsas-pekte gegründete
Entscheidung zugrunde liegt.
3. AkEnd
Im Anschluss an den Atomkonsens hat die Bundesregierung nachgeholt, was eigentlich
hätte am Anfang der Su-che nach einem Endlager stehen müssen: Der Arbeitskreis
Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) hat in dreijähriger Arbeit ein Verfahren
entwickelt, mit dem die Suche nach einem geeigneten Endlager betrieben wer-den kann. Im
Dezember 2002 wurden die Arbeitsergebnisse des AkEnd vorgelegt. Danach soll in einem
gestuften Verfahren der nach geowissenschaftlichen Kriterien geeignetste Ort unter
Beteiligung der Öffentlichkeit ausge-sucht werden. Ausgangspunkt des
Standortauswahlverfahrens ist eine "weiße Deutschlandkarte". Am Ende der
obertägigen Suche sollen mindestens zwei Standorte stehen, die dann in einem
untertägigen Erkundungspro-gramm verglichen werden, um am Ende den für ein Endlager am
besten geeigneten Ort zu identifizieren.
Die Anwendung dieses Verfahrens und vor allen Dingen dessen Finanzierung ist zwischen
Regierung und Atom-industrie umstritten. Die Atomindustrie ist z.Zt. noch nicht bereit,
die Kosten eines solchen Verfahrens zu tragen. Sie hält dies nicht für notwendig, weil
mit Schacht Konrad und Gorleben bereits hinreichende und geeignete La-ger zur Verfügung
stehen.
4. Die Folgen für Gorleben
Selbst bei Inbetriebnahme eines Endlagers Schacht Konrad wird für hoch aktive
wärmeentwickelnde Abfälle ein weiteres Lager gebraucht. Schacht Konrad könnte zwar mit
großem Aufwand auch für diese Abfälle ausgebaut werden. Das ist nach heutigem Stand
allerdings unwahrscheinlich, weil damit von dem bisher verfolgten Konzept abgewichen und
ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich würde.
Den Interessen der Atomindustrie dürfte es am ehesten entsprechen, das bereits
genehmigte Endlager Schacht Konrad für die große Menge der nicht wärmeentwickelnden
Abfälle zu nutzen (90 % des Volumens aller Abfälle) und in Gorleben eine
"verkleinerte" Lösung nur für die hoch wärmeentwickelnden radioaktiven
Abfälle (die al-lerdings 99 % der gesamten zu lagernden Radioaktivität enthalten) zu
verwirklichen. Wegen des geringeren Platzbedarfs gegenüber dem ursprünglich angestrebten
Endlager für alle Abfallarten würde hierfür schon fast der Bereich des Salzstocks, der
bis heute erkundet worden ist, ausreichen. Diese Lösung hätte für die Atomindustrie den
Vorteil, dass der Großteil der Kosten für die Planung und Realisierung der Endlagerung
bereits geleistet wor-den sind. Außerdem dürfte der Neubeginn der Planungen an den dann
in Aussicht genommenen Standorten eben-so schwer durchzusetzen sein, wie es in Gorleben
der Fall war. Schließlich muss auch der Zeitdruck berücksich-tigt werden, der gegen
einen möglicherweise langwierigen Neubeginn in der Endlagersuche spricht: Spätestens
2030 muss ein Endlager für hoch radioaktive wärmeentwickelnde Abfälle zur Verfügung
stehen, weil dann die für eine Zwischenlagerung der Abfälle zulässige Zeit für die
Ältesten dieser Abfälle abzulaufen beginnt. Die A-tomindustrie hat daher kein Interesse,
mit den Ergebnissen des AkEnd noch einmal in die Suche nach einem End-lagerstandort
einzusteigen.
Diesen Argumenten ist entgegenzuhalten: Aus Bequemlichkeit und aus finanziellen
Interessen soll am Standort Gorleben, an dessen Eignung schwere Zweifel bestehen und der
ohne jedes an wissenschaftlichen Kriterien ori-entierte rationale Verfahren ausgewählt
wurde, wider alle Vernunft festgehalten werden. Eine verantwortbare Lö-sung kann deshalb
nur darin bestehen, dass das Verfahren des AkEnd umgesetzt wird, auch wenn damit mehr
Kosten als bei der "bequemen" Lösung entstehen werden. Es ist deshalb zu
fordern, dass die Bundesregierung das vom AkEnd entwickelte Verfahren möglichst umgehend
rechtlich umsetzt. Bisher fehlen solche Rechtsvor-schriften noch, so dass die
Atomindustrie durch die schlichte Weigerung die Kosten für das Verfahren zu zahlen, das
Verfahren anhalten kann. Gerade das aber birgt die größten Gefahren, denn der Neubeginn
der Suche kann nur sinnvoll sein, wenn er geeignet ist, die zeitlichen Rahmenbedingungen
-Endlager bis 2030 - einzuhalten. Es ist deshalb z.Zt. das größte politische Anliegen,
dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für den noch rechtzeiti-gen Beginn einer neuen
Endlagersuche auf Grundlage des vom AkEnd entwickelten Verfahrens möglichst umgehend
geschaffen werden.
Wolfgang Ehmke
Tod im Halbgefrorenen
Der Schachtunfall vom 12. Mai 1987
Es geschah um 9.45 Uhr. Schlagartig" löste sich ein aus mehreren Segmenten
bestehender, 1,5 t schwerer Ausbauring aus Stahl aus seiner Verankerung und stürzte aus
einer Höhe von 5 m auf die Sole des Schachts 1, der eine Ausbautiefe von 239 m hatte.
Dort arbeiteten zu dem Zeitpunkt 7 Männer, sechs von ihnen wurden verletzt, einer so
schwer, daß er zwei Tage später seinen Verletzungen erlag (EJZ 13.5.87).
Bundesforschungsminister Dr. Heinz Riesenhuber (CSU) reagierte schnell auf den
Zwischenfall, er drückte sein Bedauern über den bergmännischen Unfall" aus.
Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) versprach bei seinem Besuch auf der
Endlagerbaustelle am 12.8.87, die Unfallursache würde ohne Zeitdruck geklärt. Bereits zu
jenem Besuchstermin wurde nicht etwa der Abbruch der Teufarbeiten und des bergmännischen
Aufschlusses des Salzstocks erwogen, es ging um bergtechnische Fragen, um den Schacht 1 zu
stabilisieren.
Der Unfall hatte ein juristisches Nachspiel. Pfusch beim Schweißen der Stahlringe
hätte zu dem Absturz des Stützringes geführt, der Tote hätte möglicherweise die
Fehlerhaftigkeit erkennen können. Hier fehlt in der Rekonstruktion nur noch das makabre
Quäntchen, um dem Opfer die Schuld zu geben. Die EJZ (17.12.88) berichtete: Der
Ring Nr.20, der am 12. Mai nach Abreißen einer Schweißnaht auf die Arbeiter
herabstürzte und den Obersteiger Wendel erschlug, war an einem Tag mit der Kopfplatte
verschweißt worden, als eben jener Obersteiger nicht im Dienst war. Ob er die besonders
fehlerhafte Schweißnaht, die ihn das Leben kosten sollte, allerdings beanstandet hätte,
ist ungewiss: Nach Feststellung der Staatsanwaltschaft war Wendel zwar Schlosser und
Maschinensteiger, es ist aber nicht mehr feststellbar, ob sein bergtechnisches Wissen
ausreichte, um ihn erkennen zu lassen, welchen Belastungen die Stützringe im Schacht
ausgesetzt sind. Dieses Wissen, so meint die Staatsanwaltschaft, hätte aber die
Betriebsleitung besitzen müssen."
Folglich wurden zwei direkte Vorgesetzte des Obersteigers Wendel der Betriebsleitung
der bausausführenden Arbeitsgemeinschaft Schäch-te Gorleben (ASG) wegen fahrlässiger
Tötung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt: zu
12.750 DM bzw. zu 7000 DM. Außerdem hätten sie die Verfahrenskosten zu zahlen (80.000
DM), schrieb die EJZ am 16.12.88. Eine Mitverantwortung der Aufsichtsbehörde (Bergamt
Celle) bzw. der Betreiberfirma DBE, die die ASG mit dem Ausbau der Schächte beauftragt
hatte, sah die Staatsanwaltschaft Lüneburg offensichtlich nicht.
20 Monate lang dauerte es, bis die Teufarbeiten wieder aufgenommen wurden. Erste
vorbereitende Arbeiten wurden am 2.1.89 wieder aufgenommen. Eilig wurde nämlich im Mai
1987 der Unglücksschacht mit einem Magerbetonpropfen stabilisiert, um ihn vor dem
Einsturz zu sichern. Jetzt mußten zusätzlich 600 Kubikmeter Kies eingefüllt werden. So
entstand eine Arbeitssole für den Bau eines Aufhängefundaments, mit dessen Hilfe ein
neues Stahlkorsett" in den Schacht eingebaut wurde. Mitte Januar 1989 wurde das
weitere Abteufen im Schacht 1 seitens des Bergamts Celle genehmigt. Das Stahlkorsett wurde
von der Teufe 217 m bis zur Teufe 260 m eingezogen. Die Mehrkosten für das veränderte
Teufverfahren, das auch im Schacht 2 Anwendung fand, bezifferte die DBE mit 38 Mio. DM,
die Stillstandskosten für die 20 Monate Pause mit 16 Mio. DM (EJZ 19.7.89).
Damit ist die Geschichte des Schachtunglücks natürlich nicht hinlänglich
beschrieben. Stellt man sich die einfache Frage, warum überhaupt Stützringe in den
Schacht zu jener Zeit eingebaut wurden, so kommen wir der Genese des Schachtunglücks auf
die Spur. Als im Februar 1987 der Schachtausbau bei einer Tiefe von 208 m angelangt ist,
notieren Beamte des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung (NLfB): Teile
des Schachtstoßes sind an der Oberfläche nur gering gefroren". Das ist merkwürdig,
denn mit einer Leistung von 50.000 Kühlschränken wird die Umgebung der beiden
Schachtansatzpunkte tiefgefroren und standfest gemacht, damit im Deckgebirge die Schächte
bis zum 260 m tief liegenden Salzgestein ohne Einsturzgefahr abgeteuft werden können. Im
März kommt es zu einem Wassereinbruch, und im April muß dann die DBE beim Bergamt Celle
melden, die Schachtwand habe sich in 230 m Tiefe um bis zu 30 Zentimeter"
verschoben. Gesteinsbrocken fallen herab. Die DBE beantragt zur Sicherung des Schachts 1
den Einbau jener Stützringe, und das Bergamt Celle spielt unbürokratisch mit. Am 12. Mai
springt dann einer der Stahlringe schlagartig" aus seiner Verankerung.
Um den Schaden zu begrenzen, suchen die Verantwortlichen der ASG, DBE, PTB und der
Bergämter nach Bauausführungsfehlern. Prof. Dr. Eckhard Grimmel wirft in einer
Stellungnahme zur Gorleben"-Anhörung im Niedersächsischen Landtag vom
19./20.5.88, bei der es um die Klärung der Unfallursachen ging, weitergehende Fragen auf:
inwieweit Bauplanungsfehler angenommen werden mußten, ob speziell am Standort Gorleben
bzw. im Bereich der Schachtansatzpunkte gebirgsmechanische Schwierigkeiten existierten,
die nicht sicher erfassbar und beherrschbar seien. Denn aus der Anhörung wurde deutlich,
daß trotz der Anwendung des Tiefkälteverfahrens (sogar -400 C statt -350
C, um dem hohen Salzgehalt des unteren Deckgebirges zu entsprechen),
- - trotz einer Vergrößerung des Gefrierkreisdurchmessers (von 16,5 auf 18 m),
- -trotz einer Verstärkung der Schachtwände (von 30cm/einsteinig auf 60cm/ zweisteinig)
und
- -trotz langer Vorgefrierzeit (bis zu 500 Tagen)
die ungewöhnlich hohen ungleichförmigen Verformungen im Schacht 1 aufgetreten sind.
Trotzdem wurde kein Baustopp verhängt!
Zwei Gutachter hatten bereits 1982/3 gewarnt. Prof. Dr. Klaus Duphorn trug geologische
Bedenken vor und warnte vor der Auswahl der beiden Schachtansatzpunkte in einem Gutachten
für die PTB: Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der Bergbau-Sicherheit
sind die jüngsten Bruchstörungen des salinartektonischen Scheitelgraben-Systems, da
diese sowohl im Salzstock als auch im Deckgebirge bei bestimmten Voraussetzungen...offen
sind und somit als Wanderwege für Wasser und Lauge dienen können."
Prof. Jessberger, Ordinarius für Grundbau und Bodenmechanik an der Uni Bochum, war von
der DBE beauftragt, die Bohrkerne für die Schachtansatzpunkte zu untersuchen Im
kritischen Bereich von 225 m gingen Proben bei geringer Belastung zu Bruch, vermutlich
verhinderte der hohe Salzgehalt eine Verfestigung bei Versuchstemperaturen von -10 bis -200
C. Jessberger regte weitere systematische Untersuchungen und Versuche an. Vergebens
(vergl. Artikel in der taz von 17.8.87).
Schließlich genehmigte die PTB Sprengarbeiten im Schacht, obwohl eindeutig bekannt
war, dass bei bestimmten Erschütterungen mit kurzen Wellenlängen unter Umständen in
Tonen (Wassergehalt plus Salzhaltigkeit!) eine Verflüssigung die Folge ist. Die PTB wies
in einem Infoblatt im Juli 1982 selbst darauf hin, daß in Gorleben nur mittels Druckluft
und Hydraulikhämmern geteuft werden dürfte.
Wie stark der unterirdische Gebirgsdruck auch nach Einbau der Stützringe immer noch
ist, belegte das Büro Jessberger + Partner im April 1991. In der Tiefe zwischen 167 und
200 m wurden Verformungen bis zu 15 cm seit Einbringen des Ausbaus beobachtet, an 70
Steinen seien Schäden festgestellt worden.
Augen zu und durch lautete die Devise nach dem 12. Mai 1987 für die Endlagerbauer.
Mittelbar habe der Gebirgsdruck zum Unfall beigetragen, räumt die DBE in einer Broschüre
ein (Gorleben- Erkundung eines Salzstocks" o. J. vermutlich 1990), ursächlich
sei jedoch der Fertigungsfehler" beim Einbau der Stützringe.
Wir haben keinen Zweifel, daß am Ende Schächte standsicher ausgebaut werden können.
Zweifel haben wir an der Redlichkeit der beteiligten Firmen und Behörden, die bis heute
verantwortlich für das Projekt zeichnen. Dem Vorfall kommt aber auch eine erhebliche
Bedeutung zu, wenn es um Zweifel an der Eignung des Salzstocks geht. Das Deckgebirge ist
von wasserführenden Schichten und Störzonen durchzogen, und mitten hinein baut die DBE
die Schächte. Zur natürlichen kommt noch eine künstliche Verbindung zwischen
unten" und oben" im Bereich der Schächte bzw. der Schachtumgebung.
Bereits 1983 wies Prof. Eckard Grimmel auf einer öffentlichen Veranstaltung darauf hin,
daß hydraulische Verbindungen zwischen den verschiedenen Grundwasserleitern über
dem Salzstock bestehen und eine Salzablaugung von gegenwärtig 1000 - 10.000 m3
pro Jahr ermöglichen". (Redemanuskript, 18./19.11.83 Hitzacker). Wasserwegsamkeiten
aber stellen die Hauptgefahr für die Langzeitsicherheit einer Atommülldeponie dar. Die
wahre Unfallursache ist dafür ein starkes Indiz.
taz, 17.08.1987
Gorleben-Unfall fahrlässig verursacht
BI Lüchow Dannenberg legt umfangreiche bisher unveröffentlichte Gutachten und
Dokumente über den Gorlebener Endlagerbau vor/ Bochumer Geologe nennt Entscheidungen der
Betreiber Fahrlässig und völlig unverantwortlich
Der Obersteiger, der im Mai im Schacht Gorleben zu Tode kam, könnte noch leben,
wäre die Betreiberfirma den Empfehlungen des von ihr beauftragten Gutachters gefolgt. Er
hatte schon 1982 weitere Prüfungen nahegelegt, die aber erst Anfang diesen Jahres
vorgenommen wurden. Das Ergebnis wurde am Unfalltag vorgelegt und jetzt von der BI
Lüchow-Dannenberg öffentlich gemacht.. Von Jürgen Voges
Eigentlich will der Ordinarius für Grundbau und Bodenmechanik an der Universität
Bochum, Professor Jessberger, überhaupt keine Stellungnahme zum Unglück im Schacht I in
Gorleben abgeben, aber dann ringt er sich doch den Satz ab: Zu meinem Leidwesen habe
ich keinen Einfluß darauf, wie der Auftraggeber mit den Ergebnissen meines Gutachtens
umgeht."
Professor Jessberger hat im Jahre 1982 im Auftrage der Deutschen Gesellschaft
für Bau und Betrieb von Endlagern" (DBE) die Bohrkerne auf ihre Festigkeit
untersucht, die bei den Vorbohrungen für die beiden Gorlebener Endlagerschächte für
hochradioaktiven Müll gewonnen worden waren. Und wenn sein Auftraggeber, die DBE,
sorgfältig mit seinen Ergebnissen umgegangen und seiner Forderung nach weiteren
Untersuchungen gefolgt wäre, hätte das Unglück im Gorlebener Schacht nicht passieren
können - so kann man nach der Lektüre seines Gutachtens und der anderen bislang unter
Verschluß gehaltener Dokumente sagen, die die BI Lüchow-Dannenberg jetzt veröffentlicht
hat. Bei dem Unglück waren am 12. Mai dieses Jahres ein Obersteiger getötet und fünf
weitere Bergleute verletzt worden.
Mit zwei 840 Meter tiefen Schächten soll der Salzstock Gorleben erschlossen werden.
Durch wasserführendes Lockergestein" - Ton, Sand, sehr feinkörnigen Schluff -
müssen die Schächte mit je elf Metern Durchmesser vorangetrieben werden, bevor in etwa
260 Meter Tiefe der Salzstock erreicht wird. Nur durch den ringsum künstlich gefrorenen
Boden erhält der Schacht während des Niederbringens seine Standsicherheit".
In die Berechnung dieser Standsicherheit gehen die Festigkeits- und
Verformungseigenschaften für ungefrorenes bzw. gefrorenes Gebirge ein", beschreibt
Professor Jessberger in seinem Gutachten die Bedeutung seiner Untersuchungen. Als er sich
bei seinen Belastungsversuchen an den Bohrkernen dann der Tiefe von 225 Metern nähert,
kommen unerwartete Ergebnisse: Da gehen, so heißt es in dem Gutachten, die Proben
vorzeitig bei relativ geringen Belastungen zu Bruch, obwohl höhere Festigkeiten erwartet
wurden". In diesem Bereich verhindere vermutlich der Salzgehalt im Gebirge die
Verfestigung der Proben bei den Versuchstemperaturen von minus 10 und minus 20 Grad.
Diesen Salzgehalt an der Tertiärbasis, der zu niedrigen Festigkeiten führt",
lokalisiert das Gutachten ab einer Tiefe von 210 Metern. Professor Jessberger hält
eine ergänzende Untersuchung" für notwendig. Dafür müßten der
Salzgehalt der Bohrkerne systematisch untersucht" und ergänzende
Versuche mit tieferen Temperaturen als minus 20 Grad" durchgeführt werden, schließt
Jessberger in seinem Gutachten von 1982.
Diese ergänzende Untersuchung wurden nicht in Auftrag gegeben. Statt dessen ist in dem
Betriebsplänen", den Teilgenehmigungen, die das Bergamt Celle für den
Schachtbau erteilt hat, zwar von geringen Festigkeiten durch die Versalzung"
die Rede. Doch die Berechnungen hätten ergeben, dass der erste Ausbau des Schachtes mit
Betonsteinen Verformungenvon mehr als zehn cm verhindere. Außerdem werde nicht das
konventionelle Gefrierverfahren", sondern das Tiefkälteverfahren"
angewandt, bei dem die mittlere Temperatur in der Frostwand (um den Schacht) bei
etwa Minus 20 Grad liegt".
Diese Temperaturen sind nicht erreicht worden. Über 16,7 Grad Kälte ist man in der
Zone um 230 Meter trotz der gigantischen Kältemaschinen mit einer Leistung von 50.000
Kühlschränken nicht hinausgekommen. Als im Februar dieses Jahres der Schacht eine Tiefe
von 208 Meter erreicht und Beamte des Niedersächsischen Landesamts für Bodenforschung
den noch nicht ausgekleideten Abschnitt des Gebirges, den sogenannten Schachtstoß,
kontrollieren, lautet ihr Vermerk: Teile des Schachtstoßes sind an der Oberfläche
nur gering gefroren." Am 9. März schreiben die gleichen Beamten über den Zustand in
214 Meter Tiefe, daß nun schon große Teile des Gebirges gering oder nicht gefroren
sind". Ihre Diagnose aus der Zeit kurz vor dem Unglück lautet kaum
festgefroren, besonders feucht".
Ebenfalls im März kommt es zu einem ersten Wassereinbruch im Schacht: Aus einem
Bohrloch am Schachtgrund treten erst Eis, dann Schlamm und schließlich mehrere Tausend
Liter Wasser aus. Erst jetzt erinnert sich die DBE wieder ihres Gutachters Jessberger und
schickt Bohrproben vom Schachtgrund zur Untersuchung nach Bochum. Die Arbeiten werden
allerdings auch im kaum gefrorenen Gestein fortgesetzt.
Mitte April muß die DBE dann beim Bergamt in Celle Alarm schlagen. Die Schachtwand hat
sich in 230 Meter Tiefe um bis zu 39 cm" verschoben. Und nahe dem Schacht, wo
das Gestein eigentlich gefroren sein sollte, muss sich warmes salzhaltiges Wasser bewegen.
Die DBE meldet ein Ansteigen der bis dahin gleichmäßigen Temperatur" von
minus 16,7 auf minus 6,8 Grad. Dem Antrag, den Schacht durch gusseiserne
Stützringe" zu sichern, die unten aus zehn Einzelsegmenten miteinander
verschraubt" werden, genehmigt das Bergamt sogleich. Wie alle Genehmigungen wird
dieser Betriebsplan" für sofort vollziehbar erklärt, weil es im
dringenden öffentlichen Interesse liegt", dass das Untersuchungsprogramm"
in Gorleben so schnell wie möglich durchgeführt wird".
Am 12. Mai hält einer dieser Stützringe dem Druck des Gebirges nicht mehr stand und
bricht, sechs Bergleute werden von den herabstürzenden schweren Eisenteilen getroffen,
der Obersteiger Friedrich Wilhelm Wendel tödlich. Genau am Tag des Unfalls stellt das
Ingenieurbüro von Professor Jessberger einen ersten Zwischenbericht über die Festigkeit
der Bohrkerne vom Schachtgrund fertig.
Erst jetzt liegen die zusätzlichen
Untersuchungen vor, die der Professor schon 1982 gefordert hat, und ihre Ergebnisse
konnten kaum ungünstiger ausfallen. Die Versuche lassen übereinstimmend den
Schluß zu", heißt es in dem Zwischenbericht, daß die Proben bei einer
Temperatur von minus 20 Grad nicht gefroren waren". Erst bei tieferen Temperaturen
von minus 25 bis minus 40 Grad sei eine deutliche Zunahme der Druckfestigkeit zu
verzeichnen.
Die in der entsprechenden Zone erzielten tiefsten Temperaturen lagen lediglich bei
Minus 16.7 Grad. Die DBE und die beiden in der Arbeitsgemeinschaft Schachtbau Gorleben
(ASG) zusammengeschlossenen Firmen, Deilmann Haniel und Thyssen Schachtbau, wollen dennoch
weitermachen. Drei Tage nach dem Schachtunglück weigert sich ein Bauingenieur und
Statiker, der in Gorleben als Schichtführer tätig ist, mit seinen Leuten in den Schacht
einzufahren. Er ist gerade von einem Unfall genesen - am 20. März war er im Schacht durch
einen herunterfallenden zentnerschweren Gesteinsbrocken lebensgefährlich verletzt worden
- und denkt an Frau und Kinder". Der Bauingenieur, der aus beruflichen Gründen
nicht genannt werden will, erhält sofort seine Papiere wegen
Arbeitsverweigerung". Erst weitere zwei Tage später sehen die Fachleute des
Bergamtes, der DBE, der Schachtbaufirmen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
auf einer gemeinsamen Krisensitzung ein, daß nichts mehr geht. Im Schacht steht ein
weiterer Stützring vor dem baldigen Ausfall", bei einem anderen ist die
Längsnaht aufgerissen", der ganze Schacht hat sich weiter verschoben, da
weitere Konvergenzbewegungen stattgefunden haben". Man beschließt, bei einer Tiefe
von 225 Metern den Grund des Schachtes 14 Meter hoch mit Beton zu füllen, und damit
endlich den Baustoppbegin.
Ein Beitrag zur Halbwertzeit von Politiker-Versprechungen
Gerhard Schröder in Gorleben 15.10.1990
Bericht der EJZ (17.10.90) in Auszügen

Bericht der EJZ (17.10.1990) in
Auszügen
Ministerpräsident und Umweltministerin informierten in Gorleben
Schröder: Position zum
Ausstieg ist fest
Regierung sieht kein die Enteignung der Salzrechte berechtigendes
öffentliches Interesse
Gorleben. Ausstieg aus dem geplanten atomaren Endlager
in Gorleben" prangte in großen Buchstaben auf der Bühne der Alten Burg"
in Gorleben, wo Niedersachsens Ministerpräsident Gerhard Schröder und Umweltministerin
Monika Griefahn am Montagabend über eben diese Absicht der Landesregierung informierten.
Für die zahlreichen am Endlager-Erkundungsbergwerk Beschäftigten, die neben noch mehr
Atomkraftgegnern der Veranstaltung im überfüllten Saal beiwohnten, kamen diese Worte dem
sprichwörtlichen Menetekel an der Wand gleich. Der Sorge um ihre Arbeitsplätze machten
sie schon bein Einzug der Regierungsverantwortlichen mit lauten Buhrufen"
Luft.
Einleitend hatte Gerhard Schröder die Grundpositionen der
Landesregierung zum Ausstieg aus der Kernenergienutzung und aus Gorleben"
erläutert:
Die aus Sicht der Koalition ökonomische Unsinnigkeit
der Kernkraftnutzung verdeutlichte er an den auf 450 Milliarden DM geschätzten Folgen des
Reaktorunglücks von Tschernobyl: Keine noch so perfekte Technik könne ausschließen,
daß solche Unfälle sich nicht auch im Westen wiederholten. Die unermeßlichen Schäden
an geborenem und ungeborenem Leben bedingten, jetzt das Notwendige zu tun, um diese Art
der Energiegewinnung zu überwinden."
Zum Endlager Gorleben sagte Schröder:
Zum Endlagerprojekt Gorleben rief Schröder die
ursprünglich dafür aufgestellte Sicherheitsphilosophie des Mehrbarrierenkonzepts und
deren Entwicklung in Erinnerung. Als sich das Deckgebirge als nicht selbständig
funktionierende Barriere und das geologische Sicherheitskonzept als nicht haltbar erwiesen
habe, sei nicht etwa die Erkundung eingestellt, sondern die Philosophie geändert
worden...Wenn nicht eine Alternative zu Gorleben erkundet werde, steige der Druck,
Gorleben zu nutzen, und werde so stark, daß unabhängig von der Frage der Eignung in
Gorleben entsorgt werden werde, prophezeite Schröder...
Zur Aufforderung aus der Versammlung (Anm.: seitens der Bergleute) bei der Auswahl
alternativer Standorte Gorleben nicht fallen zu lassen, sondern die Eignung weiter zu
erkunden, bekundete der Ministerpräsident: Dies sei der Versuch, "hinzukriegen, daß
alles so bleibt, wie es ist!".
Wolfgang Ehmke
Laugenzuflüsse - Salzstock Gorleben wie ein poröser Schwamm
Erst waren es nur 0,1 Liter Lauge pro Minute, die im Schacht 1 in einer Teufe von 312 m
tröpfelten, und der Sprecher der DBE, Dr. Rolf Meyer, konnte darin nichts Besonderes
sehen. In der sogenannten Topfrisszone" - das ist der Bereich zwischen Schacht
und dem Frostkörper - träten naturgemäß Laugenzuflüsse auf, die per Injektionen und
Verpressungen mit Magnesiazement gestoppt werden sollten. Der Bürgeriniative, der
zwischen den Jahren", also Ende Dezember 91 gesteckt wurde, im Schacht 1 sei es
nass", wurde vorgehalten, sie würde den Normalfall dramatisieren.
Dann waren es auf einmal 6 Liter pro Minute (4.1.92), die Teufarbeiten mußten gestoppt
werden, und das niedersächsische Umweltministerium schloss sich unserer Bewertung an, das
Auftreten der Laugenzuflüsse trotz der Injektionen käme unerwartet". Prof.
Dr. Eckard Grimmel vermutete gar thermische Schwierigkeiten", dass nämlich
Salzlaugennester mit hohen Temperaturen das Gefrieren im Schachtbereich erschwerten.
Kernbohrungen wurden vorgenommen, um den Bereich bis zu 320 m Schachttiefe näher zu
untersuchen. Laut Umweltministerium wurden nun auch weitere Laugen unterhalb von 312 m
geortet. Fachleute seien bisher nicht davon ausgegangen, dass die topfförmigen
Risse noch in dieser Tiefe auftreten", zitiert die EJZ (16.1.92) das NMU: Für
die Vermutung, dass auch in der sogenannten Gorleben-Bank, einer geologischen Schicht im
Salz, Lauge fließe, hätten die bisherigen Bohrungen keinen Hinweis gegeben" (EJZ
16.1 .92). 216 Bohrungen würden nun fächerartig ins Salz getrieben, um die vorhandenen
Risse zu verpressen und zu schließen.
Selbst Klaus von der Brelie (HAZ), der noch nie als Gorleben-Kritiker auffiel, wirft
die Frage auf: Eine Milliarde DM in den Sand gesetzt? - Tröpfelnde Lauge bestärkt
Zweifel am Salzstock Gorleben" (HAZ 30.1.92).
Das BfS-Info 1/92 (14.2.92) vermeldet, die Verpressarbeiten würden noch bis Ende
Februar dauern.
Während die DBE nicht müde wird, diesen Vorfall als Normalfall auszugeben, kommt
Mitte Februar in Hannover eine Runde von Geologen zusammen. Bei der Begutachtung der Daten
und Fakten sei Erstaunliches herausgekommen, sagte Prof. Dr. Duphorn von der Uni Kiel
gegenüber der Presse. Ersteinmal handele es sich nicht um jeweils einzelne Risse, sondern
um ein ganzes Netzwerk von kommunizierenden Röhren", so Duphorn. Sicher sei
außerdem, dass die in den Schacht eingeflossene Lauge nicht aus Einschlüssen im
Salzstock stamme, sondern dass Risse Verbindungen nach oben zum Gipshut und dem
darüberliegenden Gebirge hätten. Durch Druckmessungen und chemische Untersuchungen der
Lauge sei dies nachgewiesen (taz 18.2.92).
Ende April tröpfelt es immer noch: werden die Verschlusshähne geöffnet, sind es 20
bis 30 Milliliter pro Minute, nach Auffassung des BfS handelt es sich mit hoher
Wahrscheinlichkeit" um mittlerweile durch die Verstopfung eingeschlossene Laugenreste
(EJZ 25./26.4.92).
Prof. Duphorn legte am 21.2.92 eine vorläufige geologische Bewertung" vor,
der die Daten der Endlagerbauer zugrundelagen. Sonderliches kam zu Tage: Das Schachtprofil
der BGR/DBE zeigte oberhalb des 278 m Niveaus eine "Vielzahl von Laugenzuflussstellen
mit maximalen Laugenzuflüssen von je 7.2, 15, 24 und 180 Liter pro Minute (!). Das BfS
hatte aber nur einen Laugenzutritt bei 296 m vermeldet. Bis 290 m Teufe liegen demnach die
Zuflüsse so dicht, dass Duphorn von einer Punktwolke" sprach.
Selbstverständlich müsse von Kontraktionsrissen wegen des angewandten
Tiefkälteverfahrens ausgegangen werden, salztektonisch bedingte Risse müssten jedoch
ebenfalls angenommen werden, zumal die Richtung aller Risse mit der bekannten Störzone im
Salz zwischen 260 und 280 m Tiefe korrespondiere.
Erst sechs Monate nach Abbruch der Teufarbeiten sollte es mit dem Buddeln weitergehen.
Das NMU hält vorsorglich fest: Aus atomrechtlicher Sicht bestehen keine Zweifel
daran, dass die festgestellten Risse für die Sicherheit des geplanten Endlagers bedeutend
sind. Das Ministerium hat empfohlen, die Topfrisszone sofort zu erkunden und damit nicht
bis zum Abschluß der Bergbauarbeiten zu warten. Dieses hat das Bundesamt abgelehnt. Es
beruft sich dabei darauf, dass es derzeit lediglich um eine bergrechtliche Erkundung geht.
Der Antragsteller wird später nachweisen müssen, ob sich das Salzgestein für eine
Endlagerung von Atommüll überhaupt eignet und ob der Schacht den hohen Anforderungen
eines Endlagers genügt oder ob die Gefahr des Absaufens" besteht. Sollte es
dann nicht mehr möglich sein, alle Daten zu erheben, die für eine Beurteilung der
langfristigen Sicherheit nötig sind, steht der Erfolg des atomrechtlichen Verfahrens
grundsätzlich in Frage. Dieses Risiko geht zu Lasten des Antragstellers." (Nr.84/92
v.8.6.92)
Schäden an Schrauben im Fundament- und Stützbereich werden im November 1993 entdeckt.
Korrosion und Schraubenbruch trat auf. Ein Monat später ist es wieder nass im Schacht 1.
Das BfS teilt im Gorleben-Info 24/93 (13.2.93) mit, dass auf der Schachtsole in
mittlerweile 360 m einige Kubikmeter (!) Wasser zusammenliefen. Für die Endlagerbauer ist
klar, es handele sich um Tauwasser von den vereisten Schachtwänden. Das NMU will sich
nicht festlegen, ob es salzgesättigtes Tauwasser oder Lauge ist.
Der nächste Laugenzutritt war im März 1996 zu verzeichnen. Die Endlagerbauer bohrten
in 840 m Teufe horizontal ein Laugennest an. 140 Kubikmeter Lauge strömten aus. Nach 200
m stieß man auch auf Gasvorkommen im Anhydrit-Gestein, das wegen seiner wasserleitenden
Eigenschaften bei den Endlagerbauern nicht besonders beliebt ist. Ostern 1996 bietet sich
dann folgendes Bild: inzwischen wurde auch im Bereich des Schachts 2 ein Laugennest
angetroffen, nur 60 m vom Schacht entfernt. Die FR interviewt Prof. Duphorn. Nach dessen
Ansicht ist damit erwiesen, dass der Salzstock nicht geeignet ist, denn nach den
anfangs von der PTB aufgestellten Kriterien müsse wegen Einsturzgefahr der Mindestabstand
zu Laugennestern 75 Meter betragen." 180 Kubikmeter sind es laut Gorleben-Info des
BfS 53/96 vom 17.4.96, 216 Kubikmeter am 18.6.96 (BfS 54/96), und es tröpfelt immer noch.
Pünktlich zum Jahresende am 23.12.96 meldet das BfS (57/96) wieder Laugenzuflüsse und
verweist auf die Störzone des Anhydrit. Das BfS behauptet, es sei nachgewiesen, dass
sie keine Verbindung zu Grundwässern in Gesteinen haben, die den Salzstock
umgeben." Dagegen steht die Auffassung Duphorns. Demnach enthält der Salzstock
Gorleben sprödes, klüftiges Gestein. Soweit Klüfte verheilt" (mit Salz
verschlossen...) sind, könnten sie aufbrechen, wenn das Gebirge durch den Bergbau und
durch das Auslaufen von Laugennestern unter Spannung gerate. So könne auch Verbindung zum
Grundwasser entstehen. Diese Gefahr drohe vor allem unter Einwirkung der hohen Temperatur
radioaktiver Abfälle.
Das Verstopfen der Zuflüsse ist deshalb lediglich Oberflächenkosmetik. Die hohe
Wärmeentwicklung im Salzgestein für den Fall, dass dort hochradioaktive,
wärmeentwickelnde Abfälle gelagert werden sollten, kann versiegte und verstopfte
Zuflüsse auch bis ins Grundwasser reaktivieren und die Verpressmaterialien wieder
aufspregen - und das in Schachtnähe! Auf diese Gefahr wies das BfS in einem
Zwischenbericht zu Gorleben im April 1990 selbst hin: Es muß weiter bedacht werden,
dass nach dem Ausfließen eines zunächst begrenzten Lösungsreservoirs gegenwärtig
verschlossene Wegsamkeiten zum Nebengestein und Deckgebirge neu geöffnet werden können.
In einem solchen Fall wäre die Gefahr weiterer Lösungszuflüsse nicht
auszuschließen." (Fortschreibung des zusammenfassenden Zwischenberichts über
bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung Gorleben, S. 78).
Sicherlich fußt diese Einsicht auch auf dem Beitrag Prof. Albert Günter Herrmanns,
der in der Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Juni 1984 auf
die Salzlösungen in den Flanken des Salzstocks hinwies: Bei der Bewegung der
Salzschichten durch die Einlagerung stark wärmeentwickelnder Abfälle können sich sich
Wegsamkeiten zwischen den Lösungsreservoiren im Salzstock (auch Nebengestein,
Deckgebirge?) (Anm.: Fragezeichen von Prof. Herrmann) und dem Endlagerbereich ausbilden.
Der Salzstock ist daher nur begrenzt als geologische Barriere zu bewerten."
(Protokoll, S. 390) Diese Bewegungen treten besonders auch dann auf, wenn die Aufheizung
des Salzes durch die wärmeentwickelnden hochradioaktiven Abfälle, die ja eine Ausdehnung
des Salzkörpers bewirkt, wieder abklingt, so dass es zu einer geologisch gesehen relativ
schnellen" Kontraktion (Zusammenziehen) kommt.
In einem Beitrag für die Zeitschrift Kali und Steinsalz" verweist Herrmann
auf eine Versuchsreihe mit thermischen Quellen: Dabei zeigte sich, dass nach einer
einjährigen Aufheizung des Steinsalzes die Lösungen während der darauf folgenden
Abkühlperiode in Richtung des Bohrlochs mit dem abgeschalteten Heizgerät
wanderten."(März 1985, Bd 9, Heft 4, Verlag Glückauf GmbH Essen).
Geht es um mögliche Wasserwegsamkeiten, fügte Prof. Dr. Eckhard Grimmel 1988 in einem
Fachvortrag im Energietechnischen Kolloquium der Fachhochschule Hamburg" dem
noch ein weiteres Argument hinzu: Steinsalz hat einen höheren thermischen
Ausdehnungskoeffizienten als seine unmittelbar benachbarten Salzgesteine (Kalisalze,
Anhydrit, Salzton). Bei Einlagerung wärmeproduzierender Abfälle kommt es deshalb
innerhalb des Salzstockes an Schichtgrenzen zu Spannungen, die zu Riss- und Spaltenbildung
und somit Grundwasserzutritt führen können." (Die Entsorgung" der
Atomkraftwerke- Legende und Wirklichkeit", Schriftenreihe des WSL 4/88).
Klüfte, Risse, Mikrorisse, Ausquetschen bei Wärmeentwicklung, Randzonen, Hydraulik,
Rückfluss...
Unser Prädikat lautet folglich:Der Salzstock Gorleben-Rambow ist als
Atommüllendlager ungeeignet".
Ob Salz überhaupt als Wirtsgestein in Frage kommt, wird darüberhinaus zu prüfen
sein. In diesem Heft dokumentieren wir einen Aufsatz zur Gefahr der Radiolyse aus dem Jahr
1985, auf der Fachtagung der BI am 9. Oktober 99 wird Prof. den Hartog zu den aktuellen
Ergebnissen der Radiolyseforschung berichten.
Natur Das Umweltmagazin, Nr. 3, März 1985
GORLEBEN
VERSALZEN
Spiegel-Special Nr. 7, 1995
EWIGES FEUER
Literaturhinweise und Anregungen zum Weiterlesen
- IPPNW (Hrsg.): Die Endlagerung radioaktiver Abfälle. S. Hirzel-Verlag, Stuttgart,
Leipzig 1995
(populärwissenschaftlich)
- Jürgen Kreusch/Helmut Hirsch: Sicherheitsprobleme der Endlagerung radioaktiver Abfälle
im Salz. Schriftenreihe der May-Himmelheber Stiftung Nr.9, Hannover 1984
(historisch interessant, wissenschaftlich)
Gruppe Ökologie: Analyse der Entsorgungssituation in der Bundesrepublik Deutschland und
Ableitung von Handlungsoptionen unter der Prämisse des Ausstiegs aus der Atomenergie,
Heinrich-Böll-Stiftung, Hannover 1998
( Bilanz, sehr gute Zusammenfassung)
Lilo Wollny: Es wird wie ein Kartenhaus zusammenbrechen. 20 Jahre Lügen, Tricks und
Größenwahn. Rechtshilfe Gorleben, Hitzacker 1998
(Geschichtliches, Anekdoten)
Abkürzungsverzeichnis
ASG Arbeitsgemeinschaft Schächte Gorleben
BE Brennelemente
BfS Bundesamt für Strahlenschutz
BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
BI Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
BMU Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit
BRD Bundesrepublik Deutschland
CDU Christlich Demokratische Union
cm Zentimeter
CSU Christlich Soziale Union
DBE Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern
DDR Deutsche Demokratische Union
DOE Department of Energy
EJZ Elbe-Jeetzel-Zeitung
FDP Freie Demokratische Partei
FR Frankurter Rundschau
HAZ Hannoversche Allgemeine Zeitung
IC Intercity-Zug
KV Koalitionsvertrag
m Meter
Mio. Millionen
Mrd. Millarden
NaCl Natriumclorid (Salz)
NaOH Natriumhydroxid
NDR Norddeutscher Rundfunk
nds. niedersächsisch
NEZ Nukleares Entsorgungszentrum
NLfB Niedersächsiches Landesamt für Bodenforschung
NMU Niedersächsisches Umweltministerium
NRC Nuclear Regulatory Commission
PSE Projektstudie Endlagerung
PTB Physikalisch-Technische Bundesanstalt (heute BfS)
rd. rund
S. Seite, Seiten
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschland
t Tonnen
taz Tageszeitung
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